Bayern
Kurbeitrag in Eging a.See
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 8 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder und Jugendliche darunter frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beherberger melden Gäste binnen acht Tagen nach Abreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr frei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Übernachtungsgäste innerhalb von acht Tagen ab Abreise, elektronisch (bei weniger als 10 Betten auch schriftlich); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 1 und 2).
- Zahlung
- Der Beitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den Einhebungspflichtigen bzw. die Gemeinde zu entrichten (§ 3).
- Einreichung
- Elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eging a.See nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eging a.See ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Kurbeitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer (§ 4 Abs. 3).
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich pauschal 40 Euro (ab 16 Jahren).
- Beherberger haften für den vollständigen Eingang des Beitrags.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eging a.See.
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