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Bayern

Kurbeitrag in Schönberg

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 14: 1,25 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 Euro je Person und Aufenthaltstag ab 14 Jahren, 1,25 Euro von 6 bis unter 14 Jahren, Kinder unter 6 Jahren frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Beherberger muss die Gäste binnen sieben Tagen nach Abreise melden und den Beitrag einheben.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,50 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, 1,25 Euro ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 14: 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von sieben Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, der Markt kann Abführung erst am Monatsende zulassen (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Beitrag wird mit Entstehen fällig und ist vom Einhebungspflichtigen an den Markt abzuführen (§ 3, § 6).
Einreichung
Schriftlich bzw. elektronisch an den Markt Schönberg (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Gäste, die sich nicht selbst melden, sind vom Beherberger zu melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schönberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schönberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer (Satzung 2014, § 4 Abs. 4).
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag (Satzung 2014, § 7).
  • Die Seite schoenberg.de betrifft das Ostseebad Schönberg in Schleswig-Holstein und wurde nicht verwendet.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schönberg.

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