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Brandenburg

Kurbeitrag in Lychen

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
–
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Lychen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag je Übernachtung: 2,00 EUR von April bis Oktober, 1,50 EUR in der übrigen Zeit, für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, höchstens 50,00 EUR als Jahresbeitrag. Der Beitrag ist spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt fällig und wird vom Wohnungsgeber eingenommen und an die Stadt abgeführt. Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung aufhalten, sind befreit.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Übernachtung 2,00 EUR in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) und 1,50 EUR in der Nebensaison (01.01. bis 31.03. und 01.11. bis 31.12.) für Erwachsene ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; der Beitrag ist auf den Jahresbeitrag von 50,00 EUR begrenzt. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit; die Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Kurbeitrag ist spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte Aufenthaltsdauer fällig (§ 5 Abs. 2). Eine feste Frist oder ein Zeitraum für die Abführung des Wohnungsgebers an die Stadt steht im Auszug nicht.
Zahlung
Der Gast zahlt den Kurbeitrag an den Wohnungsgeber; dieser errechnet ihn, nimmt ihn ein und führt ihn kostenfrei an die Stadt ab (§ 5 Abs. 2, § 8 Abs. 4).
Einreichung
Wohnungsgeber führen ein Verzeichnis, in das alle Personen am Ankunftstag mit Namen, Heimatanschrift, Alter sowie An- und Abreisetag einzutragen sind, und stellen mit den Vordrucken der Stadt eine Kurkarte aus (§ 8 Abs. 2 und 3). Das Verzeichnis ist der Stadt auf Anforderung vorzulegen.
Betrieb anzeigen
Die Satzung ist sichtbar auszulegen und den Gästen zur Kenntnis zu bringen (§ 8 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lychen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lychen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wer länger als 25 Tage in Lychen Unterkunft nimmt und keine Jahreskarte erworben hat, kann eine Erstattung über den Höchstbetrag von 50,00 EUR hinaus beantragen (§ 6 Abs. 4).
  • Eine Rückerstattung eines Teils des Jahresbeitrags für nicht genutzte Tage ist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 4).
  • Der Wohnungsgeber haftet gesamtschuldnerisch; bei fehlendem oder lückenhaftem Verzeichnis kann die Stadt den Beitrag schätzen (§ 8 Abs. 7).
  • Die Beitragspflicht umfasst auch Unterkunft in Wohnwagen, Bungalows, Zelten, Booten oder Fahrzeugen (§ 4 Abs. 2).
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lychen.

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