Kurtaxe und Übernachtungssteuer anmelden
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde selbst fest. In 601 der von uns erfassten Orte melden Sie als Gastgeber selbst an. Hier steht, welche Rhythmen es gibt und wie Sie Ihre Frist finden.
- Orte mit Frist
- 601in unseren Daten
- Je Aufenthalt
- 259 OrteMeldung zur Anreise
- Monatlich
- 152 Ortebis zu einem Tag im Folgemonat
- Quartalsweise
- 133 Ortenach Quartalsende
So melden Sie an
Wo finde ich meine Frist?
In der Satzung Ihrer Gemeinde und auf der Seite Ihres Orts: Dort stehen Rhythmus, Tag, Einreichungsweg und der Link zur Satzung. Die PLZ-Suche findet den Ort. Ist er nicht erfasst, fragen Sie bei der Gemeinde oder Kurverwaltung nach. Nicht erfasst heißt nicht, dass nichts zu zahlen ist.
Welche Rhythmen gibt es?
Je Aufenthalt (259 Orte): Sie melden jeden Gast zur Anreise oder binnen weniger Tage. Monatlich (152) und quartalsweise (133): Sie sammeln die Aufenthalte und melden sie bis zu einem festen Tag danach. Dazu kommen Jahresmeldung (8 Orte mit Jahr oder Halbjahr), feste Stichtage (7) Zahlung erst nach Bescheid der Gemeinde (31) und monatliche Abführung ohne festen Tag in der Satzung (11).
Was gehört in die Meldung?
Meist Name oder Anzahl der Gäste, Anreise- und Abreisetag, die Zahl der Übernachtungen und welche befreit waren, zum Beispiel Kinder. Genau welche Angaben und auf welchem Vordruck, regelt die Satzung. Die Seite Ihres Orts nennt sie.
Und wenn Airbnb die Abgabe einzieht?
Dann müssen Sie sie für diese Buchungen meist nicht selbst abführen. Das gilt nur in wenigen Orten, Übersicht unter Airbnb und Übernachtungssteuer. Buchungen über andere Wege melden Sie weiterhin selbst. Booking.com führt in Deutschland keine örtlichen Abgaben ab.
Was passiert bei Verspätung?
Was bei verspäteter Meldung droht (etwa Säumniszuschlag oder Bußgeld), regelt die Satzung des Orts. Wer die Frist verpasst hat, meldet am besten sofort nach und fragt bei der Gemeinde nach.
Mehr dazu
Allgemeines zur Kurtaxe und zur Übernachtungssteuer; für Städte mit Pflicht zur Nummer im Inserat die Registrierungsnummer.
Fristen nie wieder selbst ausrechnen.
Der Autopilot erinnert Sie an jede Anmeldung und füllt die Werte für Ihr Formular vor. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er startet. Eine E-Mail, keine Werbung.