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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Priepert

Höhe
ab 0,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
feste Termine31.05., 15.11.
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt 1,20 EUR je Person und Aufenthaltstag und wird nur vom 1. April bis 31. Oktober erhoben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Gäste befreit. Der Quartiergeber zieht sie bei Ankunft für den gesamten Aufenthalt ein und meldet zum 31. Mai und 15. November.

Höhe
ab 0,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
1,20 EUR je Person und Aufenthaltstag, erhoben nur vom 1. April bis 31. Oktober. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Jahreskurabgabe statt Tagesabgabe 34,50 EUR. Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht ortsfremd ist, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht (§ 3 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 10 Abs. 5: Meldung der beherbergten Personen und Abführung laut Bescheid zweimal jährlich zum 31. Mai und zum 15. November; auf Antrag andere Fristen.
Zahlung
Quartiergeber ziehen die Abgabe am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt ein und führen sie als Bringschuld an die Gemeinde ab (§ 7 Abs. 2, 3; § 10 Abs. 3).
Einreichung
Meldeschein (3 Ausfertigungen) und Verzeichnis; Exemplar für die Gemeinde mit der Abrechnung übergeben; Unterlagen 2 Jahre aufbewahren.
Betrieb anzeigen
Quartiergeber teilen der Gemeinde Art der Unterkünfte, Zimmer- und Bettenzahl mit (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Priepert nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Priepert ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Quartiergeber erhält 3 % der abgerechneten Kurabgabe als Aufwandsabgeltung (§ 10 Abs. 12).
  • Befreit sind auch Schwerbehinderte mit 81 bis 100 % und Begleitperson mit 'B', Personen ohne Vergütung im Haushalt eines Quartiergebers mit Hauptwohnsitz im Ort sowie Angehörige von Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
  • Nicht zurückgegebene Meldescheine kosten 30 EUR je Vordruck (§ 10 Abs. 13).
  • Haftung des Quartiergebers für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 10 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Priepert.

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