Übernachtungssteuer in Deutschland
105 Städte erheben eine Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder City Tax auf Ferienwohnungen und Gästezimmer. Hier stehen alle mit Satz, Anmeldefrist und amtlicher Quelle.
- Städte
- 105mit Übernachtungssteuer & Co.
- Prozentsatz
- 5 %typisch (Median), von 1,75 % bis 10 %
- Fester Betrag
- 2,00 €typisch (Median), von 1,00 € bis 4,00 €
- Airbnb zieht ein
- 2 Städtesonst melden Sie selbst
Alle 105 Städte
- AachenBeherbergungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 2,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- AlbstadtÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- Bad EmsBeherbergungssteuer · Rheinland-Pfalz 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Bad HonnefBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Bad MünstereifelÜbernachtungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- Bergisch GladbachBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- BerlinÜbernachtungsteuer (City Tax) · Berlin 7,5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- BielefeldBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- BonnBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 7 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- BorgwedelÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt jährlich Sie melden selbst
- BremenTourismusabgabe (Citytax) · Bremen 5,5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- BremerhavenTourismusabgabe (Citytax) · Bremen 5,5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Brühl (Rheinland)Beherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- BurghaunÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- ChemnitzBeherbergungsteuer · Sachsen 5 % vom Bruttopreis monatlich Sie melden selbst
- CuxhavenÜbernachtungsteuer · Niedersachsen 2,75 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Dahlem (Eifel)Übernachtungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt vierteljährlich Sie melden selbst
- DampÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 2 % vom Bruttopreis jährlich Sie melden selbst
- DarmstadtÜbernachtungssteuer · Hessen 2 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- DortmundBeherbergungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 7,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Airbnb zieht ein
- DresdenBeherbergungssteuer · Sachsen 6 % vom Bruttopreis monatlich Airbnb zieht ein
- DuisburgBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- DüsseldorfBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- EiterfeldÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- ErfurtBeherbergungssteuer (früher Kulturförderabgabe) · Thüringen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- EssenBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis, höchstens 9,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- FaßbergKultur- und Tourismustaxe · Niedersachsen 1,50 € pro Person und Nacht feste Termine Sie melden selbst
- FlensburgBeherbergungsabgabe · Schleswig-Holstein 7,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Freiburg im BreisgauÜbernachtungsteuer · Baden-Württemberg 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- GeraÜbernachtungssteuer · Thüringen ab 1,00 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- GreifswaldÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- GöttingenBeherbergungssteuer · Niedersachsen 5 % vom Nettopreis (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- HalbeÜbernachtungssteuer · Brandenburg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- Halle (Saale)Beherbergungssteuer · Sachsen-Anhalt 4 % vom Bruttopreis monatlich Sie melden selbst
- HamburgKultur- und Tourismustaxe · Hamburg ab 0,60 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- HamelnÜbernachtungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Hann. MündenÜbernachtungssteuer · Niedersachsen 3,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- HannoverBeherbergungsteuer · Niedersachsen ab 3,00 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- HaunetalÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- HeidelbergÜbernachtungsteuer (City Tax) · Baden-Württemberg 3,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- HeimbachÜbernachtungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 7 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- HildesheimBeherbergungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- HünfeldÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- HürtgenwaldÜbernachtungssteuer · Nordrhein-Westfalen ab 0,50 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- KaarstBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- KarlsruheÜbernachtungsteuer (City Tax) · Baden-Württemberg 4,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- KasselÜbernachtungssteuer · Hessen 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- KevelaerBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 2,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- KielÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 5 % vom Nettopreis feste Termine Sie melden selbst
- Kirchheim (Hessen)Bettensteuer · Hessen ab 1,00 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- KleveBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- KonstanzTourismus- und Klimaschutzabgabe · Baden-Württemberg 5,6 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- KölnKulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- KönigswinterBeherbergungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Lautertal (Odenwald)Tourismusfördersteuer · Hessen gestaffelt Sonderregel, siehe Details vierteljährlich Sie melden selbst
- Leer (Ostfriesland)Übernachtungssteuer · Niedersachsen 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- LeipzigBeherbergungssteuer · Sachsen 5 % vom Bruttopreis monatlich Sie melden selbst
- LudwigsburgÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- Ludwigshafen am RheinÜbernachtungssteuer · Rheinland-Pfalz 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Lutherstadt WittenbergBettensteuer (bis 30.06.2026: Gästebeitrag) · Sachsen-Anhalt 3,00 € pro Person und Nacht monatlich Sie melden selbst
- LüneburgBeherbergungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- MagdeburgBeherbergungsteuer · Sachsen-Anhalt 5 % vom Bruttopreis monatlich Sie melden selbst
- MainzBeherbergungsabgabe · Rheinland-Pfalz ab 2,00 € pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt vierteljährlich Sie melden selbst
- MannheimBeherbergungssteuer · Baden-Württemberg 4,5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- MarkkleebergBeherbergungssteuer · Sachsen 5 % vom Bruttopreis monatlich Sie melden selbst
- MeßstettenÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- MonschauÜbernachtungsabgabe · Nordrhein-Westfalen 2,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- Mühlhausen/ThüringenBeherbergungssteuer · Thüringen 2,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- MünsterBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 4,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- NeckargemündBettensteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- NeussBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- Neustadt am RübenbergeBeherbergungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Neustadt-GleweÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 3 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- NideggenÜbernachtungssteuer · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- NüsttalÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht jährlich Sie melden selbst
- OffenburgÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 3,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- OsnabrückBeherbergungssteuer · Niedersachsen 3,5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- PaderbornBeherbergungssteuer · Nordrhein-Westfalen 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- PampowÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern gestaffelt Sonderregel, siehe Details vierteljährlich Sie melden selbst
- PotsdamÜbernachtungsteuer · Brandenburg 7,5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- RasdorfÜbernachtungssteuer · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- RatzeburgÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 3 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- RaunheimFreizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer (Übernachtungssteuer) · Hessen 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- RavensburgCity Tax (Übernachtungssteuer) · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- Rheinhausen (Breisgau)Übernachtungsteuer · Baden-Württemberg 10 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- RingsheimÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 4 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- Saalburg-EbersdorfKulturförderabgabe · Thüringen 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt vierteljährlich Sie melden selbst
- SaarbrückenBeherbergungssteuer · Saarland 3,5 % vom Bruttopreis halbjährlich Sie melden selbst
- Samtgemeinde LüheÜbernachtungssteuer · Niedersachsen 3 % vom Nettopreis halbjährlich Sie melden selbst
- SchleswigÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- SchwerinÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 7 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- SeehofÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 1,50 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- SoltauÜbernachtungssteuer · Niedersachsen 1,75 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- StadeÜbernachtungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Bruttopreis feste Termine Sie melden selbst
- StendalBeherbergungssteuer · Sachsen-Anhalt 1,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) vierteljährlich Sie melden selbst
- StralsundÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- StuttgartÜbernachtungsteuer · Baden-Württemberg 3,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- TrierBeherbergungsteuer · Rheinland-Pfalz 4 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- TübingenÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- VöhlTourismusabgabe (Übernachtungssteuer) · Hessen 1,00 € pro Person und Nacht vierteljährlich Sie melden selbst
- WeikersheimÜbernachtungssteuer · Baden-Württemberg 2,00 € pro Person und Nacht jährlich Sie melden selbst
- WeimarKulturförderabgabe für Übernachtungen · Thüringen ab 1,10 € pro Person und Nacht, je nach Zimmerart vierteljährlich Sie melden selbst
- WismarÜbernachtungssteuer · Mecklenburg-Vorpommern 5 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- WunstorfBeherbergungssteuer · Niedersachsen 4 % vom Nettopreis vierteljährlich Sie melden selbst
- WuppertalBeherbergungsabgabe (Infrastrukturförderabgabe) · Nordrhein-Westfalen 5 % vom Bruttopreis vierteljährlich Sie melden selbst
Was Gastgeber wissen müssen
Wer zahlt die Übernachtungssteuer?
Die Übernachtungssteuer ist eine Steuer der Stadt. Gezahlt wird sie über den Übernachtungspreis, anmelden und abführen müssen in der Regel Sie als Gastgeber. Wie und bis wann, steht auf der Seite jeder Stadt, mit Link zur Satzung.
Und wenn der Gast beruflich reist?
Das regelt jede Stadt selbst: In 11 Städten sind beruflich bedingte Übernachtungen befreit, in 87 sind sie steuerpflichtig, bei 7 prüfen wir die Regel noch.
Bettensteuer, City Tax, Beherbergungssteuer: ist das dasselbe?
Die Namen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, gemeint ist eine Abgabe auf Übernachtungen. Etwas anderes ist die Kurtaxe in Kur- und Erholungsorten: Sie zahlt der Gast als Beitrag für Kur- und Freizeitangebote.
Airbnb und Booking.com
Airbnb führt die Übernachtungssteuer nur in wenigen Städten selbst ab (2 von 105). Booking.com führt in Deutschland keine örtlichen Abgaben ab. Wo Airbnb einzieht, steht unter Airbnb und Übernachtungssteuer.
Fristen nie wieder selbst ausrechnen.
Der Autopilot erinnert Sie an jede Anmeldung und füllt die Werte für Ihr Formular vor. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er startet. Eine E-Mail, keine Werbung.