Gastgeberklar Ort prüfen

Übernachtungssteuer in Deutschland

105 Städte erheben eine Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder City Tax auf Ferienwohnungen und Gästezimmer. Hier stehen alle mit Satz, Anmeldefrist und amtlicher Quelle.

Städte
105mit Übernachtungssteuer & Co.
Prozentsatz
5 %typisch (Median), von 1,75 % bis 10 %
Fester Betrag
2,00 €typisch (Median), von 1,00 € bis 4,00 €
Airbnb zieht ein
2 Städtesonst melden Sie selbst

Alle 105 Städte

Was Gastgeber wissen müssen

Wer zahlt die Übernachtungssteuer?

Die Übernachtungssteuer ist eine Steuer der Stadt. Gezahlt wird sie über den Übernachtungspreis, anmelden und abführen müssen in der Regel Sie als Gastgeber. Wie und bis wann, steht auf der Seite jeder Stadt, mit Link zur Satzung.

Und wenn der Gast beruflich reist?

Das regelt jede Stadt selbst: In 11 Städten sind beruflich bedingte Übernachtungen befreit, in 87 sind sie steuerpflichtig, bei 7 prüfen wir die Regel noch.

Bettensteuer, City Tax, Beherbergungssteuer: ist das dasselbe?

Die Namen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, gemeint ist eine Abgabe auf Übernachtungen. Etwas anderes ist die Kurtaxe in Kur- und Erholungsorten: Sie zahlt der Gast als Beitrag für Kur- und Freizeitangebote.

Airbnb und Booking.com

Airbnb führt die Übernachtungssteuer nur in wenigen Städten selbst ab (2 von 105). Booking.com führt in Deutschland keine örtlichen Abgaben ab. Wo Airbnb einzieht, steht unter Airbnb und Übernachtungssteuer.

Fristen nie wieder selbst ausrechnen.

Der Autopilot erinnert Sie an jede Anmeldung und füllt die Werte für Ihr Formular vor. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er startet. Eine E-Mail, keine Werbung.