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Bayern

Kurbeitrag in Petting

Höhe
0,80 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 10 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Petting bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Petting erhebt einen Kurbeitrag von 0,80 € je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag); Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sind frei. Beherbergende melden die Gäste, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab (die Gemeinde kann Abführung zum Monatsende zulassen).

Höhe
0,80 € pro Person und Nacht
Kurbeitrag 0,80 € je Person und Aufenthaltstag (Einzelpersonen wie Familienmitglieder); An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sind frei. (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 10 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.1976
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Beitragspflichtige hat sich spätestens am Tag nach der Ankunft zu erklären (§ 5); Beherbergende melden die Beitragspflichtigen schriftlich ohne genannte Frist (§ 6 Abs. 1). Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, auf Zulassung der Gemeinde erst am Monatsende (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und ist an den zur Einhebung Verpflichteten, sonst an die Gemeinde zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen durch die Beherbergenden (§ 6 Abs. 1); Formblatt der Gemeinde (§ 5).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Petting nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Petting ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherbergende haben den Kurbeitrag einzuheben und haften der Gemeinde für den Eingang (§ 6 Abs. 1).
  • Mit Zweitwohnungsbesitzern kann die Gemeinde einen Jahrespauschalkurbeitrag vereinbaren (§ 7).
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 08.11.2022) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Petting.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Petting startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Petting im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Petting startet. Eine E-Mail, keine Werbung.