Bayern
Kurbeitrag in Siegsdorf
- Höhe
- 1,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 15: 0,55 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Siegsdorf erhebt 1,10 Euro Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag ab 15 Jahren, 0,55 Euro für 6 bis 14 Jahre; Kinder bis 5 Jahre sind frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beherbergungsbetrieb meldet den Gast innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft elektronisch an und hebt den Beitrag ein.
- Höhe
- 1,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,10 Euro je Aufenthaltstag für Personen ab 15 Jahren; 0,55 Euro für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 14 Jahren und für Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung 50 bis 70; Kinder bis einschließlich 5 Jahre frei. Die Tage der An- und Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.04.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 15: 0,55 €
- Berufliche Übernachtungen
- Laut Tourist-Information Siegsdorf zahlen Geschäftsreisende 0,00 EUR mit Nachweis der Geschäftstätigkeit; die Satzung nennt Personen, die zu Kur- oder Erholungszwecken übernachten.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von 3 Tagen ab Ankunft elektronisch (§ 6 Abs. 1); Abführung des Beitrags spätestens am dritten Tag nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides, sofern kein Lastschriftmandat besteht (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und vom Gast an den Einhebungspflichtigen (Gastgeber) entrichtet; dieser haftet für den vollständigen Eingang (§ 3, § 6).
- Einreichung
- Elektronische Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; auf Antrag bei Härten Verzicht auf elektronische Übermittlung möglich.
- Betrieb anzeigen
- Dem Gast ist als Nachweis der Anmeldung und Einhebung eine Gästekarte (Papier oder digital) auszuhändigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Siegsdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Siegsdorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 44,00 Euro (ab 15 Jahren) bzw. 22,00 Euro (6 bis 14 Jahre).
- Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet.
- Der Gast erhält vom Gastgeber die Siegsdorfer Gästekarte mit Ermäßigungen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Siegsdorf.
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