Hessen
Kurbeitrag in Ronshausen
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 4 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Ronshausen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag nur im Ortsteil Machtlos: 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag inklusive Mehrwertsteuer. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres sind befreit, ebenso Personen mit nur einer Übernachtung. Der Vermieter zieht ein und führt monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro pro Aufenthaltstag inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer im Ortsteil Machtlos. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 4 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 10 Abs. 2: Im Kalendermonat fällig gewordene Beiträge spätestens bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abführen. § 9 Abs. 3: Meldeformulare binnen 24 Stunden, spätestens zum nächsten Werktag.
- Zahlung
- Beitrag spätestens am Abreisetag fällig, an den Vermieter zu zahlen; in der Beherbergungsrechnung besonders ausweisen (§ 5, § 10).
- Einreichung
- Vorgeschriebene Meldeformulare mit An- und Abreisetag der Gemeinde zustellen (§ 9 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Jeden Ortsfremden an- und abmelden; Gästeverzeichnis vier Jahre aufbewahren (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ronshausen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ronshausen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Verlorene oder nicht nachweisbare Meldeformulare (Kurkarten) werden dem Vermieter mit 100,00 Euro in Rechnung gestellt (§ 10 Abs. 3).
- Jeder Beitragspflichtige erhält eine Kurkarte (§ 8).
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 27.09.2018) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ronshausen.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Ronshausen startet
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