Hessen
Übernachtungssteuer in Eiterfeld
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Eiterfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,00 € pro Person und Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz o. ä.) gegen Entgelt. Bemessungsgrundlage ist jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung. Eine gesonderte höhere Pauschale für Wohnmobilstellplätze ist in der Satzung (anders als in Hünfeld/Rasdorf) nicht enthalten.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2024)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung besteuert laut § 3 „jede gebuchte und in Anspruch genommene Übernachtung“ ohne Ausnahme; eine Befreiungsvorschrift für beruflich veranlasste Übernachtungen oder für Minderjährige ist im Satzungsaufbau (§§2,3,4,5,6,7,9 – kein eigener Befreiungsparagraf) nicht enthalten.
- Erhoben seit
- 01.01.2024
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Steuerschuldner muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Veranlagungszeitraum) eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einreichen und die Steuer darin selbst berechnen (Selbstveranlagung).
- Zahlung
- Die Steuer wird vom Steuerschuldner selbst berechnet und angemeldet; setzt die Marktgemeinde sie per Bescheid fest, ist sie am Tag nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck bei der Marktgemeinde Eiterfeld; elektronische Abgabe, soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet hat. Auf Anforderung sind Nachweise (Rechnungen, Quittungsbelege) für das jeweilige Quartal vorzulegen.
- Betrieb anzeigen
- Der Steuerpflichtige muss das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen unverzüglich der Marktgemeinde Eiterfeld mitteilen; gleiches gilt bei Änderung der für die Steuererhebung relevanten Tatbestände.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eiterfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eiterfeld ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Eiterfeld zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht.
Gut zu wissen
- Teil der Ferienregion „Hessisches Kegelspiel“ (Burghaun, Eiterfeld, Haunetal, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf) mit gemeinsamem Satz von 1,00 €/Übernachtung seit 1.1.2024, jeweils per eigener, wortgleicher Satzung beschlossen.
- Rechtlich handelt es sich um eine kommunale Übernachtungssteuer (Aufwandsteuer), nicht um eine klassische Kurtaxe/Kurbeitrag.
Quellen und Prüfstand
- Marktgemeinde Eiterfeld – Übernachtungssteuersatzung (ÜSS) 2024 (PDF)
- Marktgemeinde Eiterfeld – Satzungen & Richtlinien (Übersicht)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eiterfeld.
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