Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Kurbeitrag in Rotenburg an der Fulda

Höhe
2,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Rotenburg an der Fulda berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Rotenburg an der Fulda auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,20 € je Aufenthaltstag und Person ab 01.01.2026, ganzjährig, nur Kernstadt (Kurgebiet). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Abrechnung vierteljährlich zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01.

Höhe
2,20 € pro Person und Nacht
2,20 € je Aufenthaltstag und Person (Tagessatz), ganzjährig, nur im Kurgebiet Kernstadt; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit; Tag des Eintreffens und Tag der Abreise zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare binnen 24 Stunden nach Ankunft des Gastes abgeben (§ 11 Abs. 4); vereinnahmte Kurbeiträge vierteljährlich bis zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. abrechnen und bezahlen (§ 12 Abs. 2).
Zahlung
Einzug beim Gast und Abführung an die Stadt durch den Beherbergenden; der Beitrag ist mit Beginn der Beitragspflicht für den gesamten Aufenthalt fällig (§ 5).
Einreichung
Meldeformular des Verkehrs- und Kulturamts verwenden; Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren (§ 11).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Ermäßigung vor Kurantritt beim Magistrat einreichen (§ 8 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rotenburg an der Fulda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rotenburg an der Fulda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet Kernstadt; die eingemeindeten früheren Gemeinden gehören nicht dazu.
  • Jugendherbergsgäste und ambulant behandelte Personen sind befreit.
  • Die Satzung ist in jedem Betrieb sichtbar auszuhängen (§ 13).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rotenburg an der Fulda.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen