Hessen
Kurbeitrag in Rotenburg an der Fulda
- Höhe
- 2,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Buchung in Rotenburg an der Fulda berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Rotenburg an der Fulda auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,20 € je Aufenthaltstag und Person ab 01.01.2026, ganzjährig, nur Kernstadt (Kurgebiet). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit. Abrechnung vierteljährlich zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01.
- Höhe
- 2,20 € pro Person und Nacht
2,20 € je Aufenthaltstag und Person (Tagessatz), ganzjährig, nur im Kurgebiet Kernstadt; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit; Tag des Eintreffens und Tag der Abreise zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen 24 Stunden nach Ankunft des Gastes abgeben (§ 11 Abs. 4); vereinnahmte Kurbeiträge vierteljährlich bis zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. abrechnen und bezahlen (§ 12 Abs. 2).
- Zahlung
- Einzug beim Gast und Abführung an die Stadt durch den Beherbergenden; der Beitrag ist mit Beginn der Beitragspflicht für den gesamten Aufenthalt fällig (§ 5).
- Einreichung
- Meldeformular des Verkehrs- und Kulturamts verwenden; Gästeverzeichnis führen und vier Jahre aufbewahren (§ 11).
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Ermäßigung vor Kurantritt beim Magistrat einreichen (§ 8 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rotenburg an der Fulda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rotenburg an der Fulda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet Kernstadt; die eingemeindeten früheren Gemeinden gehören nicht dazu.
- Jugendherbergsgäste und ambulant behandelte Personen sind befreit.
- Die Satzung ist in jedem Betrieb sichtbar auszuhängen (§ 13).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rotenburg an der Fulda.
Autopilot · in Entwicklung