Gastgeberklar Ort prüfen

Sachsen-Anhalt

Keine Übernachtungsteuer in Dessau-Roßlau

Im veröffentlichten Ortsrecht von Dessau-Roßlau steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Dessau-Roßlau eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Dessau-Roßlau.

Verlauf für Dessau-Roßlau

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Dessau-Roßlau nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.