So prüfen wir
Jede Angabe auf Gastgeberklar stammt aus einer amtlichen Quelle der Gemeinde, meist aus ihrer Satzung. Hier steht, welche Quellen zählen, wie eine Angabe auf die Seite kommt und woran Sie sehen, wie aktuell sie ist.
- Orte
- 924mit Abgabe oder belegter Aussage „keine“
- Vollständig belegt
- 792132 weitere mit einzelnen Angaben in Prüfung
- Amtliche Quellen
- 1.7651.354 davon automatisch überwacht
- Von Gemeinden bestätigt
- 621 weitere Orte nach ihrer Auskunft ergänzt
Welche Quellen zählen
- Die Satzung der Gemeinde in der geltenden Fassung, mit allen Änderungssatzungen: Kurbeitrags-, Kurabgaben-, Gästebeitrags- oder Übernachtungsteuersatzung. Sie legt Höhe, Befreiungen, Fristen und Meldeweg fest.
- Amtsblatt und Bekanntmachung für den Tag, ab dem eine Satzung gilt. Ein Datum, das wir nur ableiten könnten, etwa aus dem Tag des Hochladens, tragen wir nicht ein.
- Serviceportal, Merkblätter und Antworten der Gemeinde oder Kurverwaltung, wo die Satzung etwas offenlässt, etwa den Meldeweg oder das Formular.
- Die amtlichen Kurortlisten der Länder für die Frage, ob ein Ort überhaupt Kurtaxe erheben darf.
- Die Hilfeseiten von Airbnb und Booking.com nur für die Frage, ob die Plattform die Abgabe selbst einzieht.
Zeitungsartikel, Foren und Suchergebnisse nutzen wir höchstens als Hinweis, wo wir suchen. Sie liegen oft daneben. Auf der Seite steht nur, was die amtliche Quelle sagt. Jede Ortsseite nennt ihre Quellen mit Link unter „Quellen und Prüfstand“.
Wie eine Angabe auf die Seite kommt
- Quelle finden. Wir suchen die geltende Satzung und ihre Änderungen auf den Seiten der Gemeinde, im Ortsrecht oder im Amtsblatt.
- Mit Fundstelle auslesen. Höhe, Altersgrenzen, Saisonzeiten, Befreiungen, Fristen und Inkrafttreten werden mit der wörtlichen Stelle aus der Quelle erfasst. Ein Prüfprogramm gleicht jedes Zitat mit dem Text der Quelle ab, auch bei eingescannten Satzungen.
- Unabhängig gegenprüfen. Was auffällt, geht an eine zweite, getrennte Prüfung gegen die Quelle. Sie entscheidet, ob die Angabe übernommen wird, nur teilweise oder gar nicht.
- Nichts ergänzen, was nicht dasteht. Nennt die Satzung keinen festen Tag, keine Altersgrenze als Zahl oder kein belegtes Inkrafttreten, erfinden wir nichts. Die Angabe bleibt „in Prüfung“ und ist auf der Seite so gekennzeichnet.
- Erst dann veröffentlichen. Vor jeder Veröffentlichung rechnen automatische Tests den Rechner und die Fristen an den Grenzfällen der Satzungen durch.
Suche, Abgleich und Prüfung laufen über moderne Systeme weitgehend automatisiert. Sie gleichen die Quellen ab und melden, wenn sich eine Satzung ändert; dann prüfen wir den Ort neu und tragen die Änderung mit Datum ein. Dabei gilt immer die Regel mit der wörtlichen Fundstelle: Was sich in der amtlichen Quelle nicht nachweisen lässt, kommt nicht als geprüft auf die Seite.
Woran Sie sehen, wie aktuell eine Angabe ist
- „Zuletzt geprüft“ auf jeder Ortsseite ist der Tag, an dem die Angaben dieses Orts zuletzt vollständig an der amtlichen Quelle geprüft oder von der zuständigen Stelle insgesamt bestätigt wurden. Es ist nicht der Tag, an dem die Seite neu erzeugt wurde. Wird nur eine einzelne Angabe überarbeitet, steht das im Verlauf, das Prüfdatum bleibt.
- „Offizielle Quelle geprüft“ heißt: Alle Angaben des Orts sind belegt. „Noch in Prüfung“ heißt: Einzelne Angaben, etwa das Inkrafttreten oder die Frist, sind noch nicht amtlich belegt; sie sind auf der Seite gekennzeichnet.
- Der Verlauf unter „Quellen und Prüfstand“ zeigt für jeden Ort, wann er erfasst, geprüft oder überarbeitet wurde und welche Angaben sich dabei geändert haben. Frühere und angekündigte Sätze stehen bei der Höhe.
- Die Quellen werden überwacht. Ein Programm ruft die Quellen ab und meldet, wenn sich am Text etwas ändert, das eine Regel betrifft. Dann prüfen wir den Ort neu. Derzeit sind 1.354 von 1.765 Quellen erfasst; wir bauen das auf alle aus.
Bestätigt von der Gemeinde
Wir schreiben Kurverwaltungen, Tourist-Informationen und Steuerämter an und bitten sie, unsere Angaben zu prüfen. Bestätigt eine Stelle eine Angabe, steht das mit Datum und Umfang auf der Seite des Orts. Ergänzen wir etwas nach ihrer Auskunft, steht das im Verlauf. Namen von Mitarbeitenden nennen wir nicht.
- Bad BirnbachKurbeitragssätze, bestätigt von der Kurverwaltung Bad Birnbach am 13.10.2026
- Garmisch-PartenkirchenRegel für Geschäftsreisende, bestätigt vom Gastgeberservice Garmisch-Partenkirchen am 12.10.2026
- NesselwangHöhe des Kurbeitrags und geltende Satzung, bestätigt von der Tourist-Information Nesselwang am 12.10.2026
- SyltHöhe der Kurabgabe, auch für 2027, bestätigt von der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH am 11.10.2026
- TrassenheideSaisonzeiten und Meldefrist, bestätigt von der Kurverwaltung Ostseebad Trassenheide am 12.10.2026
- WismarAnmeldefrist und alle übrigen Angaben, bestätigt von der Tourist-Information der Hansestadt Wismar am 11.10.2026
Fehler gefunden?
Satzungen ändern sich, und auch wir können uns irren. Stimmt eine Angabe nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid, sagen Sie es uns: über „Angabe melden“ auf der Seite des Orts oder über das Kontaktformular. Wir prüfen den Hinweis an der amtlichen Quelle und tragen die Änderung mit Datum im Verlauf des Orts ein.
Ein Ort, der hier fehlt, ist noch nicht erfasst. Das heißt nicht, dass dort nichts zu zahlen ist. Ob Ihr Ort ein anerkannter Kur- oder Erholungsort ist, zeigt die PLZ-Suche.
Wer dahinter steht
Gastgeberklar ist ein Angebot von Clevara, Inhaber Simon Daniel, Bremen (Impressum). Wir sind keine Steuerberatung und keine Behörde. Wir sagen Ihnen, was in der Satzung Ihres Orts steht; maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid Ihrer Gemeinde.