Gastgeberklar Ort prüfen

Schleswig-Holstein

Keine Kurtaxe in Grube

Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Grube (Verwaltung Grömitz) steht keine Satzung über Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Die Gemeinde nennt ihren Rosenfelder Strand selbst kurtaxfrei. Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Anerkannt als
Erholungsort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Gut zu wissen
  • Grube erhebt eine Tourismusabgabe von Betrieben, die selbständig tourismusbezogene Leistungen anbieten (Jahresabgabe je Schlafgelegenheit, Bescheid; Satzung ab 2022, Lesefassung mit Änderungen bis 2026). Gäste zahlen sie nicht; ob und wie sie Vermieter trifft, regelt diese Satzung.
Quellen und Prüfstand

Stimmt eine Angabe für Grube nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.