Schleswig-Holstein
Keine Kurtaxe in Grube
Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Grube (Verwaltung Grömitz) steht keine Satzung über Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Die Gemeinde nennt ihren Rosenfelder Strand selbst kurtaxfrei. Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Gemeinde Grube – Satzungen und Verordnungen, Rubrik Abgaben, Finanzen, Steuern (keine Kurabgabesatzung; Tourismusabgabe der Betriebe vorhanden)
- Gemeinde Grube – Satzungen und Verordnungen, Rubrik Tourismus
- Gemeinde Grube – Tourismusabgabesatzung ab 2022 (Lesefassung mit 4. Änderung): Pflichtig sind Anbieter tourismusbezogener Leistungen
- Gemeinde Grube – Startseite: kurtaxfreier Naturstrand
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Gut zu wissen
- Grube erhebt eine Tourismusabgabe von Betrieben, die selbständig tourismusbezogene Leistungen anbieten (Jahresabgabe je Schlafgelegenheit, Bescheid; Satzung ab 2022, Lesefassung mit Änderungen bis 2026). Gäste zahlen sie nicht; ob und wie sie Vermieter trifft, regelt diese Satzung.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Grube – Satzungen und Verordnungen, Rubrik Abgaben, Finanzen, Steuern (keine Kurabgabesatzung; Tourismusabgabe der Betriebe vorhanden)
- Gemeinde Grube – Satzungen und Verordnungen, Rubrik Tourismus
- Gemeinde Grube – Tourismusabgabesatzung ab 2022 (Lesefassung mit 4. Änderung): Pflichtig sind Anbieter tourismusbezogener Leistungen
- Gemeinde Grube – Startseite: kurtaxfreier Naturstrand
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Grube.
Verlauf für Grube
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Grube nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.