Niedersachsen
Keine Kurtaxe in Salzgitter
Im veröffentlichten Ortsrecht der Stadt Salzgitter steht keine Satzung über Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Das gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich Salzgitter-Bad. Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Stadt eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Ortsteil Salzgitter-Bad: Ort mit Sole-Kurbetrieb (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Gut zu wissen
- Der Ort Salzgitter-Bad führt das Prädikat „Ort mit Sole-Kurbetrieb“; im Ortsrecht der Gesamtstadt Salzgitter steht dazu keine Beitragssatzung.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Salzgitter – Ortsrecht (Übersicht der fünf Rubriken, ohne Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung)
- Stadt Salzgitter – Ortsrecht: Finanzen (nur Zweitwohnungsteuer- und Hundesteuersatzung)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Salzgitter.
Verlauf für Salzgitter
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Salzgitter nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.