Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Bad Bentheim
- Höhe
- ab 2,40 €pro Person und Nacht, je nach Beitragsbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- –
- Kinder
- unter 4 frei, unter 18: ab 1,20 €
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
Einige Angaben für Bad Bentheim bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag je Person und Übernachtung, ganzjährig, nach Beitragsbezirk: Bezirk I (Kurbad, Ferienresort Roompot) 3,40 EUR für Erwachsene, Bezirk II (übriges Stadtgebiet) 2,40 EUR; Kinder von 5 bis 17 Jahren zahlen 1,70 bzw. 1,20 EUR, Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt bis zum Tag nach der Ankunft an Sie als Unterkunftsgeber; Sie ziehen den Beitrag ein, melden die Gäste der Stadt, geben die Gästekarte aus und liefern den Beitrag ab. Sie haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Höhe
- ab 2,40 € pro Person und Nacht, je nach Beitragsbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Übernachtung, ganzjährig: Beitragsbezirk I (Kurbad und Ferienresort Roompot) Erwachsene 3,40 EUR, Kinder zwischen 5 und 17 Jahren 1,70 EUR; Beitragsbezirk II (übriges Erhebungsgebiet) Erwachsene 2,40 EUR, Kinder 1,20 EUR. Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres sind befreit. Zweitwohnung: Jahresgästebeitrag = 21facher Tagessatz des Bezirks. (gilt seit 01.10.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 4 frei, unter 18: ab 1,20 €
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Gebiet der Stadt Bad Bentheim aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); befreit sind auch Personen zum Schulbesuch oder zur Ausbildung (§ 3 Abs. 2 Nr. 3).
- Anerkannt als
- Mineralheilbad; Ortsteil Gildehaus: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Gast zahlt den Gästebeitrag bis zum Tage nach der Ankunft an den Unterkunftsgeber (§ 7 Abs. 1); dieser meldet die beitragspflichtigen Gäste der Stadt, zieht den Beitrag am Tage nach der Ankunft ein, händigt die Gästekarte aus und liefert den Beitrag an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1). Das Gästeverzeichnis ist am Tage der Ankunft zu führen (§ 8 Abs. 2). Für die Meldung an die Stadt und die Ablieferung nennt die Satzung keine Frist; der Unterkunftsgeber haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Zahlung
- Der Gästebeitrag ist bis zum Tage nach der Ankunft an den Unterkunftsgeber zu entrichten (§ 7 Abs. 1); dieser liefert ihn an die Stadt ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung der beitragspflichtigen Gäste an die Stadt Bad Bentheim; Form und Frist nennt die Satzung nicht (§ 8 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bentheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bentheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Tagessatz gilt je Übernachtung; die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der Übernachtungen (§ 4 Abs. 1).
- Die Satzung befreit Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres (§ 3 Abs. 2 Nr. 1) und nennt Sätze für Kinder zwischen 5 und 17 Jahren (§ 4 Abs. 2); für Vierjährige regelt der Wortlaut nichts. Der Rechner setzt für sie den Kindersatz an; das ist nicht belegt, bitte bei der Stadt erfragen.
- Zweitwohnungen, auch Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte ab 21 Tagen ununterbrochenem Verbleib, zahlen den Jahresgästebeitrag in Höhe des 21fachen Tagessatzes; damit sind alle Aufenthalte im Kalenderjahr abgegolten (§ 4 Abs. 3).
- Befreite Personen erhalten ebenfalls eine Gästekarte; die Befreiungsgründe sind nachzuweisen und im Gästeverzeichnis zu vermerken (§ 3 Abs. 3, § 8 Abs. 2).
- Wer Einziehung oder Abführung nicht erfüllt, riskiert eine Schätzung der Beiträge durch die Stadt (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Bentheim – Gästebeitragssatzung, Lesefassung ab 01.10.2024
- Stadt Bad Bentheim – Amtsblatt Nr. 8/2024: 1. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung
- Stadt Bad Bentheim – Elektronisches Amtsblatt (Ausgaben 2024 bis 2026)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Bentheim.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Bentheim
Was kostet die Kurtaxe in Bad Bentheim?
Gästebeitrag in Bad Bentheim: ab 2,40 € pro Person und Nacht, je nach Beitragsbezirk, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Bentheim Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 4 frei, unter 18: ab 1,20 €.
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