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Niedersachsen

Beherbergungssteuer in Osnabrück

Höhe
3,5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist das vom Gast gezahlte Beherbergungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoentgelt) pro Person und Nacht, ohne Frühstück oder sonstige Zusatzleistungen. Bei Pauschalpreisen (Übernachtung mit Frühstück, Halb- oder Vollpension) werden pauschal 7,50 Euro für das Frühstück und je 12,50 Euro für Mittag- bzw. Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen. Es unterfallen höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen pro Person der Besteuerung.

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.10.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung nennt keine Ausnahme für beruflich oder dienstlich veranlasste Übernachtungen; diese sind steuerpflichtig. Befreit sind nur bestimmte Einrichtungen (siehe Befreiungen) und teilnahmepflichtige Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.10.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Steuererklärung ist quartalsweise abzugeben und muss bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt Osnabrück eingegangen sein (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Die erste Steuererklärung (4. Quartal 2025) war bis 15.01.2026 einzureichen.
Zahlung
Die Steuer wird nach Eingang der Steuererklärung durch die Stadt förmlich festgesetzt (Bescheid) und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Einreichung
Die Steuererklärung wird ausschließlich digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück eingereicht, gesondert für jeden Beherbergungsbetrieb, unter Angabe des persönlichen Buchungszeichens, das nach einmaliger Anmeldung des Betriebs vergeben wird.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, ein Betreiberwechsel sowie eine Verlegung des Beherbergungsbetriebs müssen der Stadt vor Eintritt des Ereignisses angezeigt werden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Osnabrück nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Osnabrück ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Übernachtungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Hospizen, Senioren-, Alten- und Pflegeheimen, Frauenhäusern, Kinderheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie im Rahmen teilnahmepflichtiger Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten).
  • Minderjährige sind ausdrücklich nicht von der Steuer befreit.
Quellen und Prüfstand

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