Gastgeberklar Ort prüfen

Niedersachsen

Keine Übernachtungsteuer in Bad Fallingbostel

Im veröffentlichten Ortsrecht von Bad Fallingbostel steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Bad Fallingbostel eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Fallingbostel.

Verlauf für Bad Fallingbostel

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Bad Fallingbostel nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.