Niedersachsen
Keine Übernachtungsteuer in Bad Fallingbostel
Im veröffentlichten Ortsrecht von Bad Fallingbostel steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Bad Fallingbostel eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Regeln im Detail
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Fallingbostel.
Verlauf für Bad Fallingbostel
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Fallingbostel nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.