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Niedersachsen

Kurbeitrag in Schneverdingen

Höhe
0,60 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Schneverdingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 0,60 € je Tag und Person ab 18 Jahren, nur im Ortsteil Schneverdingen; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei, bei Familien höchstens vier Personen. Gastgeber melden Gäste am ersten Werktag nach Ankunft, ziehen den Beitrag ein und führen ihn ab.

Höhe
0,60 € pro Person und Nacht
0,60 € je Tag und Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 4 Abs. 1, in Kraft ab 01.01.2002); höchstens vier Personen einer Familie; jede fünfte und weitere Person frei. Erhebungsgebiet ist nur der Ortsteil Schneverdingen (Luftkurort). (gilt seit 01.01.2002)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind freigestellt (§ 3 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der beherbergten Personen am ersten Werktag nach Ankunft (§ 8 Abs. 1); eine Frist für die Abführung ist im Auszug nicht genannt (§ 7 Abs. 1: 'einzuziehen und an diese abzuführen').
Zahlung
Am ersten Werktag nach Ankunft bei der Stadt zu zahlen oder vom Wohnungsgeber einzuziehen und abzuführen (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Vordrucke der Stadt Schneverdingen (§ 8 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Gästeverzeichnis mit Namen, Alter, Anschrift, Ankunfts- und Abreisetag führen und auf Verlangen vorlegen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schneverdingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schneverdingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beitragspflicht besteht erst bei mindestens 24 Stunden Aufenthalt (§ 2).
  • Der Wohnungsgeber haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung (§ 7 Abs. 1).
  • Jahreskurbeitrag 46,00 € je Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schneverdingen.

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