Niedersachsen
Keine Kurtaxe in Bispingen
Im veröffentlichten Ortsrecht von Bispingen steht keine Satzung über Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 12.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 12.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Ortsteil Kernort: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Gut zu wissen
- Bispingen erhebt einen Fremdenverkehrsbeitrag von selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen der Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (Satzung, vom Rat am 27.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026). Gäste zahlen ihn nicht; ob und wie er Vermieter betrifft, regelt diese Satzung mit ihrer Anlage 1.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bispingen – Ortsrecht (ohne Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung; Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Betriebe vorhanden)
- Gemeinde Bispingen – Fremdenverkehrsbeitragssatzung (Rat 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026): Beitragspflichtig sind Unternehmen und selbständig Tätige
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bispingen.