Gastgeberklar Ort prüfen

Niedersachsen

Keine Kurtaxe in Bispingen

Im veröffentlichten Ortsrecht von Bispingen steht keine Satzung über Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 12.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 12.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Anerkannt als
Ortsteil Kernort: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Gut zu wissen
  • Bispingen erhebt einen Fremdenverkehrsbeitrag von selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen der Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (Satzung, vom Rat am 27.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026). Gäste zahlen ihn nicht; ob und wie er Vermieter betrifft, regelt diese Satzung mit ihrer Anlage 1.
Quellen und Prüfstand