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Niedersachsen

Kultur- und Tourismustaxe in Faßberg

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
feste Termine31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Faßberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Faßberg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe von 1,50 Euro je Unterkunftsart (Camping: 1,50 Euro bei einer Person, 2,50 Euro bei zwei und mehr Personen je Stellplatz). Unter 18-Jährige sind befreit. Die Betriebe sind ermächtigt, die Taxe im Namen der Gemeinde entgegenzunehmen und am Ende eines Quartals einzuzahlen.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 Euro für Hotels, Hostels, Motels, Boardinghouses, Gasthöfe, Gästehäuser, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer und Privatzimmer. Campingplätze und Wohnmobilplätze: 1,50 Euro bei einer Person und Stellplatz, 2,50 Euro bei zwei und mehr Personen und Stellplatz. Der Satz gilt seit der Satzung vom 01.07.2024 unverändert; die 1. Änderungssatzung gilt seit 01.01.2025 und ändert nur Befreiungen und Verfahren. (gilt seit 01.07.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.07.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die vom Gast eingenommene KulTourTaxe zahlen Sie jeweils am Ende eines Quartals bei der Gemeinde ein; die Meldevordrucke legen Sie ebenfalls am Quartalsende vor (§ 8 Abs. 2, § 9).
Zahlung
Der Steuerpflichtige zahlt spätestens am Abreisetag per Überweisung oder Barzahlung bei der Gemeinde, sofern er nicht über den Beherbergungsbetrieb zahlt (§ 8 Abs. 1, 3).
Einreichung
Betrieb spätestens einen Monat nach Aufnahme bei der Gemeinde anmelden und einen Monat nach Aufgabe abmelden (§ 13 Abs. 1 e in der Fassung der 1. Änderung).
Betrieb anzeigen
Gäste sind in geeigneter Form zur Zahlung aufzufordern; die Satzung ist durch Aushang oder Auslage bekanntzugeben (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Faßberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Faßberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Taxe ist eine Steuer nach NKAG (Kultur- und Tourismustaxe), keine klassische Kurtaxe.
  • Verwandte des 1. und 2. Grades von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde sind nur bei unentgeltlicher Unterbringung befreit.
  • Nicht als Übernachtung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen, Hospizen und Frauenhäusern, wenn die Aufwendung nicht durch Dritte übernommen wird.
Quellen und Prüfstand

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