Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bolsterlang
- Höhe
- ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung Frist in der Quelle nicht genannt; Zahlung binnen 3 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Bolsterlang bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 3 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 6 Abs. 4).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 3,20 € je Person ab 14 Jahren und Tag, vom ersten Sonntag nach Allerheiligen bis 15. Dezember die Hälfte; Kinder unter 14 und Geschäftsreisende sind frei. Gastgeber melden ihre Gäste spätestens am ersten Aufenthaltstag im elektronischen Meldesystem und zahlen den Kurbeitrag nach Bescheid an die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.
- Höhe
- ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison
3,20 € je Person ab 14 Jahren und Aufenthaltstag; vom 1. Sonntag nach Allerheiligen bis 15. Dezember die Hälfte; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind ausdrücklich befreit (§ 4 Abs. 5 Nr. 4).
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Frist in der Quelle nicht genannt. Elektronisches Meldesystem der Gemeinde; ausnahmsweise Meldeschein im Gästeservice gegen Gebühr (§ 6 Abs. 3). § 6 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 3 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 6 Abs. 4
- Außerdem in der Satzung
- Meldung spätestens am ersten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1). Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein und haftet für den Eingang (§ 6 Abs. 1) gezahlt wird auf Bescheid an die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bolsterlang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bolsterlang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsinhaber zahlen eine Jahrespauschale von 160,00 € ab 14 Jahren (§ 7).
- Der Gast erhält einen elektronischen Gästepass als Nachweis (§ 3 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bolsterlang – Kurbeitragssatzung vom 11.10.2024
- Gemeinde Bolsterlang – 1. Änderungssatzung vom 11.06.2026
- Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe – Satzungen Bolsterlang, Kurbeitrag
- Hörnerdörfer – Kontakt
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Bolsterlang
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bolsterlang nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bolsterlang
Was kostet die Kurtaxe in Bolsterlang?
Kurbeitrag in Bolsterlang: ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Bolsterlang?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Voller Satz: 2 × 3,20 €, 1 Kind unter 14 frei = 6,40 € (× 7). Insgesamt 44,80 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Bolsterlang Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 14 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bolsterlang die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 3 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 6 Abs. 4). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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