Bayern
Kurbeitrag in Ofterschwang
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Ofterschwang bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 2,00 € je Person ab 14 Jahren und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste am ersten Aufenthaltstag über das elektronische Meldesystem, heben den Kurbeitrag ein und haften dafür. Die Abrechnung erfolgt per Bescheid der VG Hörnergruppe.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.12.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind von der Zahlung des Kurbeitrags befreit (§ 4 Abs. 4 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Beitragspflichtigen spätestens am ersten Tag des Aufenthalts über das Meldesystem (§ 6 Abs. 1). Der Kurbeitrag ist spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Bescheides einzuzahlen, sofern kein Abbuchungsauftrag besteht (§ 6 Abs. 4).
- Zahlung
- Einzahlung auf ein Konto der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Fischen i. Allgäu, oder per Abbuchungsauftrag im Rahmen der EDV-Abrechnung.
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte elektronische Meldesystem; ersatzweise im Gästeservice gegen 3,00 € Gebühr je Meldeschein.
- Betrieb anzeigen
- Der Gast erhält als Nachweis der Entrichtung einen elektronischen Gästepass.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ofterschwang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ofterschwang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gastgeber haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag, der je nach Aufenthaltsdauer vereinbart wird.
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ofterschwang.
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