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Thüringen

Kurbeitrag in Oberhof

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
–
Kinder
unter 6 frei, unter 17: 1,50 €
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Oberhof bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag seit 1. Juli 2026: 3,00 Euro pro Aufenthaltstag für Erwachsene über 16 Jahre, 1,50 Euro für Kinder von 7 bis 16 Jahre; Kinder bis 6 sind befreit. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Vermieter zieht den Beitrag im Voraus ein, meldet jede Vermietung über das städtische System und führt den Beitrag an die Stadtverwaltung ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag 3,00 Euro für Erwachsene über 16 Jahre, 1,50 Euro für Kinder von 7 bis 16 Jahre, 1,50 Euro für Behinderte ab GB50 und eingetragene Begleitpersonen mit Merkzeichen B (3. Änderungssatzung, in Kraft 1. Juli 2026); Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit; gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Beitrag enthalten. (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 17: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Ausgeschlossen von der Kurbeitragspflicht sind Dienstreisende, Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer nur, sofern sie sich nicht länger als 24 Stunden im Erhebungsgebiet aufhalten; bei längerem Aufenthalt keine Ausnahme genannt.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragsschuld mit Beginn der Beitragspflicht fällig (§ 5 Abs. 4); Wohnungsgeber zieht im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt an die Stadtverwaltung ab (§ 9 Abs. 2). Feste Melde- oder Abführungsfrist im Auszug nicht genannt.
Zahlung
Einzug im Voraus durch den Wohnungsgeber und Abführung an die Stadtverwaltung.
Einreichung
Daten des Gastes über das von der Stadt Oberhof vorgegebene System aufnehmen; der Gast bestätigt die Angaben durch Unterschrift im Meldeschein.
Betrieb anzeigen
Meldepflicht für jede Vermietung, unabhängig davon, ob die beherbergte Person kurbeitragspflichtig ist (§ 5 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberhof nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberhof ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ausgeschlossen sind u. a. Familienbesucher im eigenen Haushalt, Personen mit Nebenwohnsitz in Oberhof und Kaderleistungssportler samt Betreuern bei registrierten Wettkämpfen.
  • Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
  • Jeder Beitragspflichtige erhält nach Entrichten des Kurbeitrages eine Gästekarte.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberhof.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Oberhof startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Oberhof im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Oberhof startet. Eine E-Mail, keine Werbung.