Thüringen
Kurbeitrag in Ilmenau (Ortsteile Frauenwald, Manebach, Stützerbach)
- Höhe
- 1,80 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 0,90 €
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
Einige Angaben für Ilmenau (Ortsteile Frauenwald, Manebach, Stützerbach) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag gilt nur in den Ortsteilen Frauenwald, Manebach und Stützerbach der Stadt Ilmenau, nicht im übrigen Stadtgebiet. Er beträgt ganzjährig 1,80 Euro je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag, 0,90 Euro für 6- bis 17-Jährige (sowie Schwerbehinderte, Studierende, Arbeitslose); Kinder unter 6 sind frei. Der Wohnungsgeber zieht den Beitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und erhält vierteljährlich einen Bescheid der Stadt.
- Höhe
- 1,80 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag: ab Vollendung des 18. Lebensjahres 1,80 Euro; ab Vollendung des 6. Lebensjahres 0,90 Euro; bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres kostenfrei. Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag. Gilt nur in den Ortsteilen Frauenwald, Manebach und Stützerbach. (gilt seit 01.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 0,90 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Den Kurbeitrag ziehen Sie vom Gast ein; die Stadt schickt Ihnen vierteljährlich einen Bescheid, den Sie zum darin genannten Termin zahlen (§ 4 Abs. 1).
- Zahlung
- Der Wohnungsgeber zieht den Kurbeitrag im Voraus ein und begleicht den vierteljährlichen Bescheid der Stadtverwaltung; er haftet als Gesamtschuldner (§ 4).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldesystem; manuelle Meldeformulare sind monatlich in der Tourist-Info/Haus des Gastes abzugeben (§ 10 Abs. 2, 4).
- Betrieb anzeigen
- Wohnungsgeber müssen jeden Ortsfremden zur Entrichtung des Kurbeitrages an- und abmelden (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ilmenau (Ortsteile Frauenwald, Manebach, Stützerbach) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ilmenau (Ortsteile Frauenwald, Manebach, Stützerbach) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Satzung gilt nur für die Ortsteile Frauenwald, Manebach und Stützerbach, nicht für die Kernstadt Ilmenau und die übrigen Ortsteile.
- Eigentümer oder Besitzer von nur selbst genutzten Wohneinheiten zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag für 28 Tage.
- Gäste erhalten nach Zahlung eine Gästekarte; Personen nach § 6 Nr. 1 bis 3 haben keinen Anspruch darauf.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ilmenau (Ortsteile Frauenwald, Manebach, Stützerbach).
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