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Thüringen

Kurbeitrag in Floh-Seligenthal

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 7 frei, unter 15: 0,70 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

In Floh-Seligenthal beträgt der Kurbeitrag 1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag (ab 15 Jahren), 0,70 Euro für 7 bis 14 Jahre; Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Sie melden jede Vermietung über das Meldesystem der Gemeinde, ziehen den Beitrag für die Aufenthaltsdauer ein und rechnen nach Rechnungslegung der Gemeindeverwaltung bei der Gemeindekasse ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag und Person: 7 bis 14 Jahre 0,70 Euro, ab 15 Jahren 1,50 Euro; Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind befreit. Tag der Ankunft und Tag der Abreise gelten als ein Tag. Umsatzsteuer ist im Beitrag enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 15: 0,70 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen sind befreit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Jede Vermietung ist über das System der Gemeinde zu melden, auch wenn die Person befreit ist (§ 5 Abs. 2, 3, § 10 Abs. 1); eine Meldefrist nennt die Satzung im Auszug nicht. Nach Rechnungslegung durch die Gemeindeverwaltung ist die Gesamtsumme bei der Gemeindekasse abzurechnen (§ 10 Abs. 4); eine Zahlungsfrist steht in der Rechnung, nicht in der Satzung.
Zahlung
Die gesamte Beitragsschuld wird mit dem Entstehen (Eintreffen) fällig und ist an den Wohnungsgeber zu entrichten (§ 5); dieser führt sie an die Gemeindekasse ab, vorzugsweise per Überweisung oder EC-Zahlung, und haftet als Gesamtschuldner (§ 11).
Einreichung
Erfassung der Gastdaten im von der Gemeinde vorgegebenen Meldescheinsystem (§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Verzeichnis der gemeldeten Gäste fortlaufend führen und ein Jahr nach der letzten Eintragung aufbewahren (§ 10 Abs. 5); die Satzung ist im Betrieb deutlich sichtbar auszuhängen (§ 12).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Floh-Seligenthal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Floh-Seligenthal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit (Ferien- oder Wochenendhaus) zahlen einmal im Kalenderjahr zum 30.06. den Beitrag für 28 Tage: 42,00 Euro, mit Schwerbehindertenausweis 28,00 Euro (§ 6 Abs. 2).
  • Jeder Beitragspflichtige erhält nach Zahlung vom Vermieter eine Gästekarte (Thüringer Wald Card und kostenlose Nutzung des ÖPNV) (§ 8).
  • Befreite Personen sind trotzdem anzumelden (§ 10 Abs. 1).
  • Verletzen Wohnungsgeber die Anzeigepflicht oder führen sie den Beitrag nicht ab, haften sie der Gemeinde für den Schaden (§ 5 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Floh-Seligenthal.

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