Thüringen
Kurbeitrag in Zella-Mehlis
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 5 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Zella-Mehlis bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 2,00 Euro pro Aufenthaltstag für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene (Satz für Kinder 6 bis 15 Jahre im Text nicht eindeutig lesbar). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Wohnungsgeber zieht den Beitrag ein und führt ihn nach Erhalt des Beitragsbescheides fristgemäß an die Stadt ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
Pro Aufenthaltstag 2,00 Euro für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene. Für Kinder von 6 bis 15 Jahre gibt es einen ermäßigten Satz (im Text unsicher zugeordnet, vermutlich 1,00 €). Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr befreit. (gilt seit 11.08.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 5 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten oder in Zella-Mehlis aus beruflichen Gründen ihren Neben-/Zweitwohnsitz haben; ebenso Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Wohnungsgeber zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn nach Erhalt des Beitragsbescheides fristgemäß an die Stadt ab (§ 11 Abs. 1); Frist im Bescheid, nicht in der Satzung. Meldung der Gäste über das elektronische System der Stadt (§ 10).
- Zahlung
- Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens im Beitragsbescheid oder Barzahlung/EC-Karte in der Tourist-Information bzw. Stadtkasse.
- Einreichung
- Elektronische Meldeformulare des von der Stadt vorgeschriebenen Systems verwenden (§ 10 Abs. 2).
- Betrieb anzeigen
- Meldepflicht für jede Vermietung, unabhängig davon, ob die beherbergte Person kurbeitragspflichtig ist (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Zella-Mehlis nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Zella-Mehlis ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Erhebungsgebiet ist die Stadt Zella-Mehlis mit Ausnahme des Ortsteils Benshausen.
- Die Gästekarte (inkl. Thüringer Wald-Card) erhält der Gast vom Wohnungsgeber zum Nachweis der Zahlung.
- Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zella-Mehlis.
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