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Thüringen

Kurbeitrag in Zella-Mehlis

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 5 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Zella-Mehlis bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,00 Euro pro Aufenthaltstag für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene (Satz für Kinder 6 bis 15 Jahre im Text nicht eindeutig lesbar). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Wohnungsgeber zieht den Beitrag ein und führt ihn nach Erhalt des Beitragsbescheides fristgemäß an die Stadt ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
Pro Aufenthaltstag 2,00 Euro für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene. Für Kinder von 6 bis 15 Jahre gibt es einen ermäßigten Satz (im Text unsicher zugeordnet, vermutlich 1,00 €). Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr befreit. (gilt seit 11.08.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 5 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten oder in Zella-Mehlis aus beruflichen Gründen ihren Neben-/Zweitwohnsitz haben; ebenso Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Wohnungsgeber zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn nach Erhalt des Beitragsbescheides fristgemäß an die Stadt ab (§ 11 Abs. 1); Frist im Bescheid, nicht in der Satzung. Meldung der Gäste über das elektronische System der Stadt (§ 10).
Zahlung
Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens im Beitragsbescheid oder Barzahlung/EC-Karte in der Tourist-Information bzw. Stadtkasse.
Einreichung
Elektronische Meldeformulare des von der Stadt vorgeschriebenen Systems verwenden (§ 10 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Meldepflicht für jede Vermietung, unabhängig davon, ob die beherbergte Person kurbeitragspflichtig ist (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Zella-Mehlis nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Zella-Mehlis ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Erhebungsgebiet ist die Stadt Zella-Mehlis mit Ausnahme des Ortsteils Benshausen.
  • Die Gästekarte (inkl. Thüringer Wald-Card) erhält der Gast vom Wohnungsgeber zum Nachweis der Zahlung.
  • Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zella-Mehlis.

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