Baden-Württemberg
Kurtaxe in Steißlingen
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Steißlingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag vom 01.04. bis 31.10., 1,00 Euro vom 01.11. bis 31.03. (inkl. Mehrwertsteuer). Anreise- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Die Kurtaxe wird per besonderem Bescheid erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe an die Gemeinde abzuführen.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 1,50 Euro vom 01.04. bis 31.10. und 1,00 Euro vom 01.11. bis 31.03., jeweils inklusive Mehrwertsteuer; Kinder bis zum 15. Lebensjahr befreit. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Auf Antrag befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen und sonstigen Veranstaltungen aufhalten (§ 4 Abs. 1 Nr. 6); Antrag spätestens am Abreisetag schriftlich.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die Beträge werden durch besonderen Bescheid erhoben und sind einen Monat nach Bekanntgabe abzuführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); der Beherberger zieht sie ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Gäste sind innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Steißlingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Steißlingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Passanten (nicht länger als 1 Tag), Kinder bis zum 15. Lebensjahr und Familienbesuche von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt aufgenommen).
- Befreit sind Kranke und Schwerbehinderte mit nachgewiesenem GdB von mindestens 80 % sowie Kranke oder Schwerbehinderte in einer Pflegeeinrichtung in Steißlingen.
- Der Gastgeber muss dem Gast nach der Ankunft die VHB-Gästekarte aushändigen (§ 5 Abs. 2).
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 12.12.2022) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Steißlingen.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Steißlingen startet
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