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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Moos

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 15 frei

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,50 Euro in der Nebensaison. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht ein und führt nach Teilsaison per Bescheid ab.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,50 Euro in der Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember). (gilt seit 01.04.2024)
Änderung
Ab 01.01.2027: ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison (ab 01.01.2027) – Sätze für Gäste unverändert 2,00 Euro (Hauptsaison) und 1,50 Euro (Nebensaison) je Person und Aufenthaltstag; neu ab 01.01.2027 der Satz für den Wohnmobilstellplatz.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen aufhalten; keine Kurtaxe von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung nach Ablauf der Teilsaison zum 31.3., 31.10. und 31.12. innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe eines besonderen Bescheids (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
Einreichung
Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Der Gastgeber händigt dem Gast nach Ankunft die Gästekarte mit VHB-Logo aus.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Moos nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Moos ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Schwerbehinderte mit GdB 100 % oder den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, Begleitpersonen sowie auf Antrag Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten.
  • Familienbesuche von Einwohnern (ohne Nutzung der Einrichtungen) sind befreit.
  • Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand

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