Baden-Württemberg
Kurtaxe in Moos
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,50 Euro in der Nebensaison. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht ein und führt nach Teilsaison per Bescheid ab.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,50 Euro in der Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember). (gilt seit 01.04.2024) - Änderung
- Ab 01.01.2027: ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison (ab 01.01.2027) – Sätze für Gäste unverändert 2,00 Euro (Hauptsaison) und 1,50 Euro (Nebensaison) je Person und Aufenthaltstag; neu ab 01.01.2027 der Satz für den Wohnmobilstellplatz.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen aufhalten; keine Kurtaxe von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung nach Ablauf der Teilsaison zum 31.3., 31.10. und 31.12. innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe eines besonderen Bescheids (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Der Gastgeber händigt dem Gast nach Ankunft die Gästekarte mit VHB-Logo aus.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Moos nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Moos ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Schwerbehinderte mit GdB 100 % oder den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, Begleitpersonen sowie auf Antrag Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten.
- Familienbesuche von Einwohnern (ohne Nutzung der Einrichtungen) sind befreit.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Moos – Änderungssatzung zur Kurtaxesatzung 2023
- Gemeinde Moos – Lesefassung Kurtaxesatzung
- Gemeinde Moos – Änderungssatzung 17.09.2026
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Moos.
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