Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Singen (Hohentwiel)
- Höhe
- 3 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Singen (Hohentwiel) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Singen (Hohentwiel) erhebt seit 01.01.2026 eine Übernachtungssteuer von 3,0 % der Bemessungsgrundlage (Beherbergungsaufwand inkl. USt) und löst damit die bisherige Kurtaxe ab. Betreiber reichen bis zum 10. Tag nach Monatsende die Steuererklärung über das Online-Meldeportal ein; Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise elektronisch an- und abzumelden, und steuerpflichtige Gäste erhalten die Gästekarte Bodenseecard West.
- Höhe
- 3 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 6 Abs. 1 der Satzung ist der Betreiber verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats der Stadt Singen eine Steuererklärung über das Online-Meldeportal einzureichen; Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 7 Abs. 2); Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids für den Kalendermonat (§ 6 Abs. 2).
- Einreichung
- Elektronische Erklärung über das Online-Meldeportal der Stadt Singen mit Zugangsdaten der Stadt (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Eröffnung, Übernahme, Beginn und Ende, Betreiberwechsel und Verlegung der Abteilung Tourismus anzeigen (§ 6 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Singen (Hohentwiel) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Singen (Hohentwiel) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Betreiber muss den steuerpflichtigen Gästen nach Ankunft die Gästekarte Bodenseecard West aushändigen (§ 7 Abs. 1).
- Zu melden sind Name, Vorname, Geburtsdatum sowie An- und Abreisetag (§ 7 Abs. 2).
- Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 9 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Singen (Hohentwiel).
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