Baden-Württemberg
Kurtaxe in Radolfzell am Bodensee
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Radolfzell am Bodensee bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 Euro je Person und Übernachtung (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind befreit. Der Gastgeber zieht ein; die Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH fordert die monatlich fälligen Beträge an.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht
3,00 Euro je Person und Übernachtung; Kinder bis einschließlich 14 Jahre befreit. Bei Umsatzsteuerpflicht Bruttobetrag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen aufhalten.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Fällig nach der letzten Übernachtung; der Gastgeber zieht ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH; auf Antrag bei unbilliger Härte Befreiung von der elektronischen Meldung.
- Betrieb anzeigen
- Der Gastgeber händigt dem Gast nach Ankunft die Gästekarte aus (VHB-Gästekarte).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Radolfzell am Bodensee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Radolfzell am Bodensee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Familienbesuche von Einwohnern und Teilnehmer von Schullandheim-Aufenthalten.
- Für befreite Personen nach § 4 Nr. 2 bis 6 darf keine Gästekarte ausgehändigt werden; die ungenutzte Karte ist mit dem Meldeschein zurückzugeben.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der TSR GmbH unverzüglich mit Name und Adresse zu melden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Radolfzell am Bodensee.
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