Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bodman-Ludwigshafen
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bodman-Ludwigshafen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Laut Satzung 3,00 EUR (01.04.–31.10.) bzw. 2,00 EUR (01.11.–31.03.) je Person und Aufenthaltstag; Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind befreit. Anreise- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Die Gemeinde-Webseite nennt allerdings 3,50 EUR bzw. 2,50 EUR, das ist ungeklärt.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,00 EUR in der Hauptsaison (01.04.–31.10.), 2,00 EUR in der Vor- und Nachsaison (01.11.–31.03.); Kinder bis einschließlich 14 Jahren befreit. (gilt seit 01.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen aufhalten, werden befreit (§ 4 Abs. 2); die Gemeinde-Webseite nennt berufliche Aufenthalte als befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die Kurtaxe ist quartalsweise an die Gemeinde abzuführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Beherberger zieht sie ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung im von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellten elektronischen Meldescheinverfahren; auf Antrag Befreiung bei unbilliger Härte (§ 7 Abs. 6, 7).
- Betrieb anzeigen
- Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden; Name, Vorname, Geburtsdatum, An- und Abreisetag (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bodman-Ludwigshafen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bodman-Ludwigshafen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Tagesgäste (nicht länger als 1 Tag), Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten sowie unentgeltliche Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen.
- Kranke und Schwerbehinderte sind befreit, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können (ärztliches Zeugnis); Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitpersonen ebenfalls befreit.
- Der Gastgeber stellt bei Anreise die Gästekarten (Echt Bodensee Card und Bodensee Card West) aus.
- Dauercamper und Einwohner mit Zweitwohnung zahlen pauschale Jahreskurtaxen nach Bescheid.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bodman-Ludwigshafen.
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