Kurtaxe an der Ostsee
An der Ostsee erhebt jede Gemeinde ihre eigene Kurabgabe, mit eigenem Satz und eigener Saison. Hier stehen 42 Orte mit Satz, Anmeldefrist und amtlicher Quelle.
- Orte
- 42an der Ostsee
- Kurtaxe Erwachsene
- 3,00 €typisch (Median), von 1,00 € bis 4,00 €
Kurtaxe an der Ostsee kurz erklärt
Wie hoch ist die Kurtaxe an der Ostsee?
Erwachsene zahlen von 1,00 € bis 4,00 € pro Person und Nacht (jeweils der höchste Satz, etwa in der Hauptsaison), typisch sind 3,00 €. Am höchsten ist sie in Grömitz (4,00 €), Trassenheide (3,90 €), Ückeritz (3,90 €). Kinder sind meist bis zu einem bestimmten Alter befreit; die Regel jedes Orts steht in der Liste.
Erfasste Orte an der Ostsee
- AhrenshoopKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Bad DoberanKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- BastorfKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 0,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- BoltenhagenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- BreegeKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt monatlich Sie melden selbst
- BrodersbyKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 0,64 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt je Aufenthalt Sie melden selbst
- DahmeKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- DampÜbernachtungssteuer · Schleswig-Holstein 2 % vom Bruttopreis jährlich Sie melden selbst
- DierhagenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- FehmarnKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- Glücksburg (Ostsee)Kurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- Graal-MüritzKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 2,80 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt monatlich Sie melden selbst
- GroßenbrodeKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 2,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- GrömitzKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil je Aufenthalt Sie melden selbst
- GöhrenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,54 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt je Aufenthalt Sie melden selbst
- HeikendorfKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei je Aufenthalt Sie melden selbst
- HeiligenhafenKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- KarlshagenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,65 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- KellenhusenKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- KröpelinKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 1,50 € pro Person und Nacht je Aufenthalt Sie melden selbst
- KühlungsbornKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- LoddinKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Neustadt in HolsteinKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison nach Bescheid Sie melden selbst
- NienhagenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Ostseebad BinzKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 3,40 € pro Person und Nacht monatlich Sie melden selbst
- Ostseebad HeringsdorfKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Ostseeheilbad ZingstKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt monatlich Sie melden selbst
- PrerowKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 2,50 € pro Person und Nacht monatlich Sie melden selbst
- RerikKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 0,75 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- RostockKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 3,70 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt nach Bescheid Sie melden selbst
- ScharbeutzKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- SellinKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,54 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt nach Bescheid Sie melden selbst
- SierksdorfKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 0,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Gebiet je Aufenthalt Sie melden selbst
- SteffenshagenKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 1,00 € pro Person und Nacht monatlich Sie melden selbst
- StrandeKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Timmendorfer StrandKurabgabe · Schleswig-Holstein ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison je Aufenthalt Sie melden selbst
- TrassenheideKurabgabe (UsedomCard) · Mecklenburg-Vorpommern ab 3,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- Wangels (Weißenhäuser Strand)Kurabgabe · Schleswig-Holstein ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt je Aufenthalt Sie melden selbst
- WittenbeckKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern 1,00 € pro Person und Nacht monatlich Sie melden selbst
- WustrowKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt monatlich Sie melden selbst
- ZinnowitzKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
- ÜckeritzKurabgabe · Mecklenburg-Vorpommern ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison monatlich Sie melden selbst
Gut zu wissen
Noch nicht erfasst
Altefähr, Baabe, Born a. Darß, Börgerende-Rethwisch, Dranske, Eckernförde, Glowe, Hohwacht, Insel Hiddensee, Insel Poel, Koserow, Laboe, Lubmin, Lübeck, Mönchgut, Schönberg (Holstein), Ueckermünde und Zempin (amtliche Kurortliste des Landes). Erhebt eine dieser Gemeinden eine Kurabgabe, gilt ihre Satzung; wir nehmen sie nach und nach auf.
Jede Gemeinde rechnet selbst
Die Kurabgabe legt die Satzung der Gemeinde fest, in der die Unterkunft liegt. Saison, Kinderregel und Anmeldefrist unterscheiden sich von Ort zu Ort. Auf der Seite jedes Orts rechnet der Rechner einen Aufenthalt durch.
Fristen nie wieder selbst ausrechnen.
Der Autopilot erinnert Sie an jede Anmeldung und füllt die Werte für Ihr Formular vor. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er startet. Eine E-Mail, keine Werbung.