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Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg

Höhe
ab 0,60 €pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Einmalig, falls berechnet

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Festbetrag pro Person und Nacht, gestaffelt nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) je Person. Bei mehreren Personen wird der Preis nach Köpfen aufgeteilt.

Höhe
gestaffelt ab 0,60 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen sind seit 1. Januar 2023 steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.01.2013
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung vierteljährlich bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz.
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
Amtliches Formular (Einzel- oder Sammelanmeldung).
Betrieb anzeigen
Aufnahme der Tätigkeit vorher anzeigen (Formular 'Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG').
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hamburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hamburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kleinbetragsregel: Lag die Steuer im Vorjahr unter 1.000 € und wird das auch im laufenden Jahr erwartet, genügt eine Jahresanmeldung bis 15. Januar. Im ersten Jahr gilt immer die vierteljährliche Anmeldung.
  • Für Wohnungen gilt in Hamburg zusätzlich die Wohnraumschutznummer.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hamburg.

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