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Bayern

Kurbeitrag in Arnschwang

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 7 frei, unter 18: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Arnschwang bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,00 € je Aufenthaltstag ab 18 Jahren, 0,50 € für 7 bis unter 18 Jahre, Kinder unter 7 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Abführung durch den Beherberger spätestens einen Tag nach Abreise.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag für Einzelpersonen ab 18 Jahren, 0,50 € für Kinder von 7 bis unter 18 Jahren, unter 7 Jahren kein Beitrag. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 18: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 5 Abs. 2); Meldung der Gäste schriftlich, ohne Fristangabe (§ 5 Abs. 1).
Zahlung
Abführung an die Gemeinde spätestens einen Tag nach Abreise, auf Zulassung erst am Monatsende (§ 5 Abs. 2).
Einreichung
Schriftliche Meldung der Beitragspflichtigen an die Gemeinde (§ 5 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Arnschwang nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Arnschwang ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Neuerlass der Satzung, in Kraft ab 01.10.2026; die Satzung vom 30.11.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.
  • Der Beherberger haftet der Gemeinde für den Eingang des Beitrags.
  • Für Aufenthalte vor dem 01.10.2026 galt die Satzung vom 30.11.2018; deren Satz liegt nicht vor.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Arnschwang.

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