Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Füssing
- Höhe
- ab 1,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
- Gemeinde Bad Füssing – 3. Änderung der Kurbeitragssatzung (KBS) vom 30.01.2024
- Gemeinde Bad Füssing – 4. Änderung der Kurbeitragssatzung (KBS) vom 15.12.2025
- Gemeinde Bad Füssing – Kurbeitragssatzung (KBS) vom 27.11.2017 (§ 2 Kurbezirke)
- Gemeinde Bad Füssing – Ortsrecht und Satzungen
- Kur- & GästeService Bad Füssing – Kurbeitrag je Kurbezirk (Kurverwaltung)
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Regeln im Detail
Bad Füssing erhebt Kurbeitrag je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, gestaffelt nach vier Kurbezirken und zwei Zeiträumen (von 1,30 bis 3,40 Euro). Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste elektronisch spätestens am Tag nach der Anreise, ziehen den Beitrag ein und zahlen ihn zum Fälligkeitstag der monatlichen Abrechnung der Gemeinde.
- Höhe
- ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Kurbeitrag je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, nach Kurbezirk I bis IV und Zeit gestaffelt: 01.04. bis 31.10. im Kurbezirk I 3,40 Euro, II 2,70 Euro, III 2,20 Euro, IV 1,80 Euro; 01.11. bis 31.03. im Kurbezirk I 2,60 Euro, II 2,10 Euro, III 1,60 Euro, IV 1,30 Euro. Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind frei. Die Tage der An- und Abreise zählen als ein Aufenthaltstag, angefangene Tage zählen voll. Die Umsatzsteuer ist im Beitrag enthalten. (gilt seit 01.04.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Heilbad (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beherbergungsbetriebe melden die Beitragspflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde (§ 6 Abs. 1), sofern die Gäste sich nicht selbst gemeldet haben. Die Zahlung ist spätestens zu dem auf der Abrechnung der Gemeinde genannten Fälligkeitstag fällig (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der eingehobene Kurbeitrag ist spätestens zu dem auf der Abrechnung der Gemeinde genannten Fälligkeitstag zu entrichten; mit SEPA-Mandat bucht die Gemeinde ab. Die Abrechnungen stellt die Gemeinde über ihr Verfahren bereit oder gibt sie per Post bekannt (§ 6 Abs. 2).
- Einreichung
- Elektronische Meldung der Gäste über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; bei unbilligen Härten kann die Gemeinde auf Antrag davon befreien (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Der Beherbergungsbetrieb haftet der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrages (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Füssing nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Füssing ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurbezirke sind in § 2 der Satzung beschrieben; die genaue Abgrenzung zeigt die Kurzonen-Karte der Gemeinde. Der Ortsteil Wies erscheint auf der Infoseite der Kurverwaltung bei Kurbezirk I und III, im Zweifel gilt die Karte.
- Besitzer von Zweitwohnungen sowie Mobilheime, Wohnmobile und Campingwagen, die über drei Monate stehen, zahlen eine Jahrespauschale nach § 7 statt des Tagessatzes; Teile des § 7 gelten erst seit 01.11.2024 und 01.01.2025.
- Die frühere Höchstdauer von 35 Aufenthaltstagen je Kalenderjahr aus der Ursprungssatzung steht in der seit 01.04.2024 geltenden Fassung des § 4 nicht mehr.
- Die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025 fasst nur § 1 (Beitragspflicht) neu; ihr Inkrafttreten ist im Text nur als „1 .2026“ lesbar, die Sätze bleiben unverändert.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bad Füssing – 3. Änderung der Kurbeitragssatzung (KBS) vom 30.01.2024
- Gemeinde Bad Füssing – 4. Änderung der Kurbeitragssatzung (KBS) vom 15.12.2025
- Gemeinde Bad Füssing – Kurbeitragssatzung (KBS) vom 27.11.2017 (§ 2 Kurbezirke)
- Gemeinde Bad Füssing – Ortsrecht und Satzungen
- Kur- & GästeService Bad Füssing – Kurbeitrag je Kurbezirk (Kurverwaltung)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Füssing.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Füssing
Was kostet die Kurtaxe in Bad Füssing?
Kurbeitrag in Bad Füssing: ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Bad Füssing Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 16 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Füssing die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast binnen 1 Tag nach Ankunft. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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