Bayern
Kurbeitrag in Bad Birnbach
- Höhe
- ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Bad Birnbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bad Birnbach erhebt ab 01.01.2026 je Person und Aufenthaltstag 3,40 EUR (Kurbezirk I), 2,90 EUR (II) bzw. 1,60 EUR (III). Kinder bis 14 sind befreit; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gäste sind spätestens am Tag nach der Ankunft zu melden.
- Höhe
- ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag ab 01.01.2026: Kurbezirk I 3,40 EUR, II 2,90 EUR, III 1,60 EUR. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung spätestens am Tage nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2).
- Zahlung
- Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder unmittelbar an den Markt (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- Meldung per Formblatt der Marktverwaltung (§ 5 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Gäste spätestens am Folgetag der Ankunft melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Birnbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Birnbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (§ 4 Abs. 4).
- Für Langzeitgäste kann ein Jahreskurbeitrag vereinbart werden (2026: Kurbezirk I 204,00 EUR, II 174,00 EUR, III 96,00 EUR).
- Für Sonderbeherbergungsformen (Camping, Kliniken) kann der Markt Sondervereinbarungen treffen (§ 4a).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Birnbach.
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