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Bayern

Kurbeitrag in Bad Griesbach i.Rottal

Höhe
ab 1,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei, unter 18: ab 1,20 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Aufenthaltstag nach Kurbezirk I bis III; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach Abreise ab.

Höhe
ab 1,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag im Kurbezirk I 3,30 EUR, II 2,60 EUR, III 1,90 EUR für Personen ab 18 Jahren; ab 14 bis unter 18 Jahren 1,90 / 1,55 / 1,20 EUR; Kinder unter 14 frei. An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Mehrwertsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei, unter 18: ab 1,20 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 1: Meldung innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise; Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (bei späterer Meldung mit dieser); die Stadt kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
Zahlung
Kurbeitrag wird mit Entstehen fällig und an den Vermieter (Einhebungspflichtigen) entrichtet, der ihn an die Stadt abführt.
Einreichung
Schriftlich bzw. elektronisch an die Stadt Bad Griesbach i. Rottal.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Griesbach i.Rottal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Griesbach i.Rottal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 7), Dauercamper Pauschalen nach Mietdauer (§ 8).
  • Satzung vom 29.06.2026 gilt rückwirkend ab 01.01.2026 und ersetzt die Satzung vom 22.07.2024.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Griesbach i.Rottal.

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