Bayern
Kurbeitrag in Bad Griesbach i.Rottal
- Höhe
- ab 1,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei, unter 18: ab 1,20 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag je Aufenthaltstag nach Kurbezirk I bis III; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach Abreise ab.
- Höhe
- ab 1,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag im Kurbezirk I 3,30 EUR, II 2,60 EUR, III 1,90 EUR für Personen ab 18 Jahren; ab 14 bis unter 18 Jahren 1,90 / 1,55 / 1,20 EUR; Kinder unter 14 frei. An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Mehrwertsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei, unter 18: ab 1,20 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 1: Meldung innerhalb eines Tages nach An- bzw. Abreise; Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (bei späterer Meldung mit dieser); die Stadt kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
- Zahlung
- Kurbeitrag wird mit Entstehen fällig und an den Vermieter (Einhebungspflichtigen) entrichtet, der ihn an die Stadt abführt.
- Einreichung
- Schriftlich bzw. elektronisch an die Stadt Bad Griesbach i. Rottal.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Griesbach i.Rottal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Griesbach i.Rottal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 7), Dauercamper Pauschalen nach Mietdauer (§ 8).
- Satzung vom 29.06.2026 gilt rückwirkend ab 01.01.2026 und ersetzt die Satzung vom 22.07.2024.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Griesbach i.Rottal.
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