Bayern
Kurbeitrag in Kirchham
- Höhe
- 1,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichohne festen Tag in der Satzung
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Kirchham bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
In Kirchham beträgt der Kurbeitrag 1,20 Euro je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren, An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Beitrag entsteht und ist fällig für jeden Aufenthaltstag und wird an den zur Einhebung Verpflichteten (Gastgeber) oder sonst an die Gemeinde gezahlt. Die Abrechnungsfristen der Gastgeber (§ 6) stehen nicht im vorliegenden Auszug.
- Höhe
- 1,20 € pro Person und Nacht
1,20 Euro je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kurbeitragsfrei. Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Die gültige Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Kurbeitrag zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); ein rein beruflicher Aufenthalt wie Geschäftsreise oder Montage ist daher nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Wer Gäste beherbergt und den Kurbeitrag einzieht, führt ihn in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 6).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- Der Gast macht die Angaben auf einem Formblatt der Gemeinde (Name, Anschrift Hauptwohnsitz, Geburtsdatum, Ankunfts- und vorgesehener Abreisetag); Einzelheiten zur Meldung der Gastgeber (§ 6) nicht im Auszug.
- Betrieb anzeigen
- Übernachtende Gäste erklären sich spätestens am Tag nach der Ankunft mit dem Formblatt der Gemeinde; eine Schwerbehinderung ist durch Ausweis nachzuweisen (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kirchham nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kirchham ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Auch Personen, die nicht im Kurgebiet übernachten, zahlen den Kurbeitrag in gleicher Höhe.
- Die 1. Änderungssatzung vom 29.10.2025 erweitert die Beitragspflicht auf Personen, die neben einer Hauptwohnung im Kurgebiet eine vorwiegend benutzte Wohnung im Ausland haben.
- Ein jährlicher pauschaler Kurbeitrag (§ 7) wird erwähnt, sein Text liegt nicht vor.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Kirchham – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (31.07.2024, 1. Änderung 29.10.2025)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kirchham.
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