Niedersachsen
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Bad Iburg
- Höhe
- ab 0,46 €pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung spätestens am Ankunftstag; Meldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Zahlung binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: ab 0,09 €
- Zuletzt geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag. Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung.
Regeln im Detail
Gästebeitrag der Stadt Bad Iburg (Kneippkurort), ganzjährig je Übernachtung: Kurbezirk I (Stadtteil Bad Iburg) 1,84 € für Erwachsene und 0,34 € für Kinder und Jugendliche, Kurbezirk II (Glane, Ostenfelde, Sentrup) 0,46 € und 0,09 €. Kinder bis 5 Jahre sind frei, bei einer Familie zählen höchstens vier Personen. Der Gastgeber stellt bei Ankunft die Gästekarte aus, zieht den Beitrag gleichzeitig ein, meldet die Gäste spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft mit dem städtischen Vordruck und führt den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung der Stadt ab.
- Höhe
- ab 0,46 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Gästebeitrag je Übernachtung inklusive Mehrwertsteuer (§ 3): Kurbezirk I (Stadtteil Bad Iburg) 1,84 € für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und 0,34 € für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Kurbezirk II (Glane, Ostenfelde, Sentrup) 0,46 € und 0,09 €. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit (§ 4 Abs. 1 Buchst. a). (gilt seit 01.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: ab 0,09 €
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in der Stadt Bad Iburg aufhalten (§ 2 Abs. 2).
- Erhoben seit
- 01.01.2021
- Anerkannt als
- Kneipp-Kurort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Bad Iburg
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Gäste mit dem von der Stadt herausgegebenen Vordruck melden und die Gästekarte ausstellen; Fragen an die Tourist-Information Bad Iburg.
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Werktag nach der Ankunft. § 8 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung.
- Außerdem in der Satzung
- den Gästebeitrag gleichzeitig einziehen
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Iburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Iburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Einziehungsverpflichtete haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Gästebeitrags; Gast und Gastgeber haften als Gesamtschuldner (§ 8 Abs. 7).
- Der Gastgeber führt ein Gästeverzeichnis (Name, Alter, Anschrift, Ankunfts- und Abreisetag), das der Stadt auf Verlangen, spätestens am Ende jedes Quartals, vorzulegen ist (§ 8 Abs. 3).
- Befreit sind außerdem unter anderem Verwandtenbesuche, anerkannte Kongressteilnehmer, Blinde und Schwerbehinderte mit 100 % samt Begleitperson und jede fünfte und weitere Person einer Familie (§ 4).
- Der Gästebeitrag ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und ist inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Iburg – Gästebeitragssatzung ab 01.01.2021
- Stadt Bad Iburg – Satzungen (Ortsrecht)
- Bad Iburg Tourismus GmbH – Gästekarte und Gästebeitrag
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Iburg.
Verlauf für Bad Iburg
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Iburg nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Iburg
Was kostet die Kurtaxe in Bad Iburg?
Gästebeitrag in Bad Iburg: ab 0,46 € pro Person und Nacht, je nach Kurbezirk, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Iburg, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Bad Iburg?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: ganzjährig, Kurbezirk I: 2 × 1,84 € + 1 × 0,34 € (unter 18 J.) = 4,02 € (× 7). Insgesamt 28,14 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Bad Iburg Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 18: ab 0,09 €.
Wann müssen Gastgeber in Bad Iburg die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag. Meldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 8 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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