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Bayern

Kurbeitrag in Bad Rodach

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Bad Rodach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,50 € je Aufenthaltstag, Personen unter 18 Jahren sind ausgenommen, längstens 42 Tage pro Jahr. Der Vermieter meldet die Gäste (digital) und führt den Beitrag spätestens am Monatsende nach der Abreise ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
2,50 € je Aufenthaltstag für Einzelpersonen; An- und Abreisetag zusammen ein Tag; längstens 42 Tage pro Jahr, auch bei mehreren Aufenthalten. (gilt seit 01.01.2015)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 6 der Kurbeitragssatzung führen Sie den eingezogenen Kurbeitrag spätestens am Monatsende nach der Abreise des Gastes an die Stadt Bad Rodach ab; die Gäste melden Sie digital (Betriebe ab 8 Betten elektronisch verpflichtend).
Zahlung
Einhebung durch den Beherbergenden, Abführung an die Stadt Bad Rodach.
Einreichung
Meldung grundsätzlich digital; Betriebe ab 8 Betten seit 01.10.2024 zur elektronischen Meldung verpflichtet, Betriebe unter 8 Betten dürfen Meldeschein nutzen; Meldeschein bei Betrieben ab 8 Betten kostet 2,00 € Gebühr.
Betrieb anzeigen
Gäste, die im Kurgebiet übernachten, melden sich spätestens am Werktag nach Ankunft.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Rodach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Rodach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jahrespauschale für Zweitwohnungsbesitzer: 70 €.
  • Bei Gesellschaftsreisen mit Pauschalpreis führt der Reiseunternehmer den Beitrag ab.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Rodach.

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