Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Bad Weißenstadt
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltMeldung binnen 7 Tagen nach der Abreise; Abführung spätestens am Tag nach der Abreise
- Kinder
- unter 17 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Bad Weißenstadt bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: binnen 7 Tagen nach der Abreise (§ 6 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 6 Abs. 2).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt von Mai bis Oktober 2,50 €, von November bis April 2,00 € je Person und Tag; Kinder bis 16 Jahre sind frei, berechnet werden höchstens 21 Tage im Jahr. Gastgeber melden ihre Gäste innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise an das Kommunalunternehmen Kurortentwicklung und führen den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise ab; das KU kann das Monatsende zulassen.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Sommersaison (Mai bis Oktober) 2,50 €, Wintersaison (November bis April) 2,00 € je Person und Aufenthaltstag; Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren frei; berechnet werden höchstens 21 Tage im Jahr. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 17 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe je Gast für höchstens 21 Übernachtungen bzw. Tage im Kalenderjahr. Mehrere Aufenthalte desselben Gastes im selben Jahr werden zusammengezählt.
- Anerkannt als
- Heilbad (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Binnen 7 Tagen nach der Abreise. Schriftliche oder elektronische Meldung an das KU Kurortentwicklung (§ 6 Abs. 1). § 6 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 6 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Spätestens am Tag nach der Abreise. § 6 Abs. 2
- Außerdem in der Satzung
- das KU kann das Monatsende zulassen. der Gast erhält eine Gästekarte. Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Abreise (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Weißenstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Weißenstadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Dauercamper und Zweitwohnungsinhaber zahlen 50,00 € je Kalenderjahr (ermäßigt 25,00 €), § 4.
- Im Kurbeitrag ist die Mehrwertsteuer enthalten (§ 4).
Quellen und Prüfstand
- KU Kurortentwicklung Bad Weißenstadt – Kurbeitragssatzung vom 19.05.2026
- KU Kurortentwicklung Bad Weißenstadt
- Stadt Bad Weißenstadt – Verordnungen und Satzungen
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Bad Weißenstadt
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Weißenstadt nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bad Weißenstadt
Was kostet die Kurtaxe in Bad Weißenstadt?
Kurbeitrag in Bad Weißenstadt: ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Bad Weißenstadt?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Sommersaison: 2 × 2,50 €, 1 Kind unter 17 frei = 5,00 € (× 7). Insgesamt 35,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Bad Weißenstadt Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 17 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bad Weißenstadt die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: binnen 7 Tagen nach der Abreise (§ 6 Abs. 1). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 6 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bad Weißenstadt startet
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