Bayern
Kurbeitrag in Bischofsgrün
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bischofsgrün erhebt ab 01.01.2025 einen Kurbeitrag von 2,50 € pro Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind frei. Gastgeber melden die Gäste spätestens einen Tag nach der Abreise elektronisch und führen den Beitrag nach den Festlegungen im Beitragsbescheid ab.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
2,50 € pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr frei; behinderte Personen ab GdB 50 1,25 €; Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich ausschließlich aus Anlass einer Geschäftsreise oder im Rahmen einer beruflich veranlassten Tagung oder eines Seminars aufhalten, sind kurbeitragsfrei (§ 4 Abs. 2 Nr. 6).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste spätestens einen Tag nach der Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; bei weniger als 10 Betten auch schriftlich bis spätestens Monatsende (§ 6 Abs. 1). Abführung entsprechend den Festlegungen im jeweiligen Beitragsbescheid (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Gastgeber führt den Kurbeitrag entsprechend den Festlegungen im Beitragsbescheid an die Gemeinde ab; bei Selbstmeldung des Gastes ist der Beitrag spätestens am Abreisetag abzuführen.
- Einreichung
- Elektronische Meldung der Gäste mit dem Verfahren der Gemeinde, spätestens einen Tag nach der Abreise.
- Betrieb anzeigen
- Gäste ohne Meldung durch den Gastgeber melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft mit dem Formblatt der Gemeinde (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bischofsgrün nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bischofsgrün ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gastgeber, die ihren Pflichten nicht nachkommen, werden geschätzt (§ 7).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag von 80 € (Behinderte 40 €), Kinder bis 14 frei (§ 9).
- Der Gast erhält die Ochsenkopf Gästekarte als Nachweis der Entrichtung (§ 8).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bischofsgrün – Kurbeitragssatzung (neu, ab 01.01.2025)
- Gemeinde Bischofsgrün – Kurbeitrag (ab 01.06.2014)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bischofsgrün.
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