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Bayern

Kurbeitrag in Bad Alexandersbad

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunftslage
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,50 EUR je Aufenthaltstag (1,00 EUR in Kleinwendern, Sichersreuth, Tiefenbach und für Schwerbehinderte; 0,50 EUR bei beruflichem Aufenthalt und Tagungsgästen), höchstens 42 Tage im Jahr. Personen unter 18 sind befreit. Vermieter erstellen die Gästekarte, übermitteln die Meldedaten spätestens am dritten Werktag nach Ankunft elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Unterkunftslage
Je Aufenthaltstag Normalsatz 1,50 EUR; 1,00 EUR in den Gemeindeteilen Kleinwendern, Sichersreuth und Tiefenbach sowie für Schwerbehinderte (GdB mind. 50); 0,50 EUR für Tagungs-/Seminargäste und beruflich Reisende. Höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten. Zweitwohnungsbesitzer: Jahrespauschale das 21-fache des Normalsatzes (31,50 EUR). (gilt seit 01.10.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, zahlen den ermäßigten Satz von 0,50 EUR.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 1 und 4: Meldedaten spätestens am dritten Werktag nach Eintreffen elektronisch übermitteln; Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, auf Zulassung der Gemeinde erst am Monatsende (Rechnung binnen vier Wochen fällig).
Zahlung
Vermieter behalten den Kurbeitrag ein und führen ihn an die Gemeinde ab; sie dürfen ihn dem Gast in Rechnung stellen (§ 7 Abs. 4).
Einreichung
Elektronische Übermittlung der Meldedaten; bei Betrieben mit mehr als neun Betten verpflichtend (§ 7 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Meldeunterlagen und Nachweise über Befreiungen/Ermäßigungen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen (§ 7 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Alexandersbad nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Alexandersbad ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Vermieter und Gast haften als Gesamtschuldner (§ 10).
  • Die Gemeinde kann Ermäßigungen oder Befreiungen für Einzelpersonen oder Gruppen gewähren (§ 4 Abs. 3).
  • Prädikat laut Paket: Heilbad.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Alexandersbad.

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