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Bayern

Kurbeitrag in Bernried am Starnberger See

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 15: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bis 31.12.2026 1,00 € je Person und Aufenthaltstag (ab 15 Jahren), 0,50 € ab 6 Jahren; ab 01.01.2027 1,50 € bzw. 0,80 €. Kinder unter 6 frei. Gastgeber melden die Gäste elektronisch bis zum auf die Ankunft folgenden Werktag und heben den Beitrag ein.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag ab Vollendung des 15. Lebensjahres, 0,50 € ab Vollendung des 6. Lebensjahres, Kinder unter 6 frei. (gilt seit 01.09.2021)
Änderung
Ab 01.01.2027: 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – Ab 01.01.2027: 1,50 € je Aufenthaltstag ab Vollendung des 15. Lebensjahres, 0,80 € ab Vollendung des 6. Lebensjahres, Kinder unter 6 frei. Umsatzsteuer enthalten.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende mit mehr als einer Nacht sind beitragspflichtig, jedoch ermäßigt (0,50 € bis 2026, 0,80 € ab 2027).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Satzung 2021 § 5: Meldung elektronisch bis zum auf die Ankunft folgenden Werktag; Abführung spätestens einen Tag nach Abreise, Monatsende auf Zulassung. Satzung 2027 § 5: Abführung spätestens monatlich nach Rechnungsstellung durch die Gemeinde.
Zahlung
Fällig mit Entstehen; Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder an die Gemeinde (Tourist-Info).
Einreichung
Meldung über das amtlich zugelassene elektronische Verfahren der Gemeinde.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bernried am Starnberger See nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bernried am Starnberger See ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ab 01.01.2027 sind auch befreite und ermäßigte Personen zu melden und erhalten die Gäste-Card.
  • Gastgeber haften der Gemeinde für den Eingang des Beitrags.
  • Satzung vom 20.07.2026 tritt am 01.01.2027 in Kraft und löst die Satzung vom 01.09.2021 ab.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bernried am Starnberger See.

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