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Bayern

Kurbeitrag (Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden) in Bischofswiesen

Höhe
3,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 7 frei, unter 17: 1,55 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einige Angaben für Bischofswiesen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag wird vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden erhoben: 3,10 € pro Person und Aufenthaltstag, Kinder vom Kalenderjahr des 7. bis zum Kalenderjahr des 16. Lebensjahres 1,55 €. Gastgeber melden Gäste spätestens am zweiten Tag nach Ankunft, heben den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach Abreise ab (Monatsabführung auf Zulassung).

Höhe
3,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,10 € pro Person und Aufenthaltstag; Kinder von Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, 1,55 €; Kinder bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden, sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Unterkunftstag. (gilt seit 01.05.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 17: 1,55 €
Berufliche Übernachtungen
Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Kurgebiet aufhalten, sind befreit (§ 4 Abs. 1 Buchst. f); ebenso Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und spätestens am dritten Tag nach der Abreise; Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, auf Zulassung des ZV erst am Monatsende (§ 7 Abs. 1 und 3).
Zahlung
Der Gastgeber hebt den Kurbeitrag ein, haftet dem ZV für den Eingang und führt ihn ab (§ 7 Abs. 2 und 3).
Einreichung
Meldung mit dem Formblatt des ZV oder über das digitale Meldesystem des ZV (§ 7 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
An- und Abmeldung der beitragspflichtigen Personen beim Zweckverband (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bischofswiesen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bischofswiesen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen einen Jahrespauschalbeitrag von 124 € pro Person (Kinder 62 €).
  • Altersstufen der Satzung hängen vom Kalenderjahr ab (Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden, befreit); die Altersstufen im Datensatz sind eine Näherung.
  • Die Satzung wurde zuletzt am 23.03.2026 geändert und gilt ab 01.05.2026.
Quellen und Prüfstand

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