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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Börgerende-Rethwisch

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Abrechnung und Fristen
monatlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Abführung monatlich, bis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

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Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt ganzjährig 2,00 EUR je Person und Tag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 1,00 EUR in der Nebensaison (1. Oktober bis 30. April). Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Gastgeber zieht die Abgabe am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag Hauptsaison 01.05.-30.09. 2,00 EUR, Nebensaison 01.10.-30.04. 1,00 EUR (Umsatzsteuer enthalten); Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Jahreskurabgabe 45,00 EUR (30 Aufenthaltstage, je 15 Haupt- und Nebensaison). (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht ortsfremd ist, wer in der Gemeinde in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis steht oder einem genehmigten Gewerbe nachgeht; Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend beruflich aufhalten (z. B. Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt (§ 2 Abs. 7).
Anerkannt als
Seebad, Tourismusort, Tourismusregion Ostseeküste Mecklenburg und Umlandgemeinden (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Amt Bad Doberan-Land)
Meldung der Gäste
Spätestens am Ankunftstag. Meldung mit den von der Kurabgabestelle der Gemeinde herausgegebenen besonderen Meldescheinvordrucken oder, nach vorheriger Anmeldung, mit einem von der Gemeinde autorisierten elektronischen Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische System Pflicht. Die Kurabgabe wird unbar abgeführt, bare Abführung nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 bis 3). § 9 Abs. 3
Einzug beim Gast
Spätestens am Ankunftstag. § 9 Abs. 3 Nr. 4
Abführung der Abgabe
Monatlich, bis zum 5. des Folgemonats. § 9 Abs. 3 Nr. 5
Außerdem in der Satzung
Die Kurabgabe wird mit dem Ausfüllen des Meldescheines am Tag der Ankunft fällig und ist als Bringschuld beim Quartiergeber zu entrichten (§ 6 Abs. 1 und 2). Kurkarten/Gästekarten aushändigen Gästeverzeichnis führen der Gemeinde auf Anforderung vorlegen Meldescheine bis Ablauf des Folgejahres aufbewahren, Satzung für Gäste auslegen (§ 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Börgerende-Rethwisch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Börgerende-Rethwisch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages (§ 5 Abs. 1).
  • Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten (und Familienangehörige) sowie Dauercamper (Wohnwagen oder Wohnmobil länger als 30 Tage ohne Unterbrechung) zahlen die Jahreskurabgabe von 45,00 EUR per Bescheid (§ 2 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 3).
  • Tagesgäste sind abgabepflichtig, wenn sie die Einrichtungen nutzen oder an Veranstaltungen teilnehmen (§ 2 Abs. 2).
  • Quartiergeber dürfen ohne Zustimmung der Kurabgabestelle keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren (§ 9 Abs. 5).
  • Jahreskurkarten stellt ausschließlich das Amt Bad Doberan-Land aus, wahlweise digital oder als PVC-Karte (Information des Amtes, Dezember 2025).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch.

Verlauf für Börgerende-Rethwisch

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Börgerende-Rethwisch nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Börgerende-Rethwisch

Was kostet die Kurtaxe in Börgerende-Rethwisch?

Kurabgabe in Börgerende-Rethwisch: ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Börgerende-Rethwisch?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 2,00 €, 1 Kind unter 16 frei = 4,00 € (× 7). Insgesamt 28,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Börgerende-Rethwisch damit auf Platz 260 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Börgerende-Rethwisch Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 16 frei.

Wann müssen Gastgeber in Börgerende-Rethwisch die Kurtaxe melden und abführen?

Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 3). Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 3 Nr. 4). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 9 Abs. 3 Nr. 5). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Börgerende-Rethwisch startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Börgerende-Rethwisch im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Börgerende-Rethwisch startet. Eine E-Mail, keine Werbung.