Bayern
Kurbeitrag in Flossenbürg
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,00 € je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren, 0,50 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren; Kinder unter 6 sind frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren 1,00 €; Kinder ab 6 bis 15 Jahre 0,50 €; Kinder unter 6 Jahren frei. Schwerbehinderte mit GdB mindestens 90 zahlen 0,50 €, mit GdB 100 % sind sie frei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.04.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes oder bei späterer Meldung mit dieser; die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten oder unmittelbar an die Gemeinde gezahlt (§ 3).
- Einreichung
- Meldung der Beitragspflichtigen schriftlich oder über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Gäste haben der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ankunfts- und Abreisetag anzugeben; die Meldepflicht entfällt, wenn der Beherbergende sie meldet (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Flossenbürg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Flossenbürg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Schwerbehinderung ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.
- Mit Zweitwohnungsinhabern kann die Gemeinde einen Jahrespauschalkurbeitrag vereinbaren.
- Der Gastgeber haftet der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Flossenbürg.
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