Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Grainau
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
- Gemeinde Grainau – Kurbeitragssatzung (KBS), Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023
- Gemeinde Grainau – Infoblatt Kurbeitragskontrollen, Stand 17.01.2025
- Gemeinde Grainau – Infoblatt Meldescheinkontrollen, Stand 21.08.2018 (frühere Sätze)
- Gemeinde Grainau – Satzungen (Liste)
- Gemeinde Grainau – Kurbeitrag und Kurtaxe, Zahlung
Einige Angaben für Grainau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Grainau erhebt 3,50 EUR Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag (Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 1,50 EUR, unter 6 frei). Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft, stellen am Ankunftstag eine Kurkarte aus und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach der Abreise an die Gemeinde ab.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Kurbeitrag je Aufenthaltstag: 3,50 EUR ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; 1,50 EUR ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind frei. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, angefangene Tage zählen voll. Die Umsatzsteuer ist im Beitrag enthalten. (gilt seit 12.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die z. B. einer beruflichen Tätigkeit in Grainau nachgehen, sind laut Infoblatt der Gemeinde vom Kurbeitrag befreit, müssen aber trotzdem der Gemeinde gemeldet werden. Die Satzung selbst regelt dies nicht.
- Anerkannt als
- Luftkurort (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästedaten am Ankunftstag erfassen und spätestens am darauf folgenden Tag der Gemeinde zukommen lassen, soweit die Gäste sich nicht selbst gemeldet haben (§ 6 Abs. 1; Infoblatt: elektronische Meldung spätestens einen Tag nach Ankunft). Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise an die Gemeinde abführen; die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende oder nach Beitragsaufforderung zulassen (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den zur Einhebung Verpflichteten oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten (§ 3). Der Einhebungspflichtige führt ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab (§ 6 Abs. 2).
- Einreichung
- Meldung schriftlich per Meldeschein der Gemeinde oder elektronisch; bei ausländischen Gästen zusätzlich unterzeichneten Meldeschein ausdrucken und ein Jahr ab der Abreise aufbewahren (Infoblatt der Gemeinde).
- Betrieb anzeigen
- Beherbergende und Campingplatzinhaber haften der Gemeinde für den Eingang des Beitrages und stellen spätestens am Ankunftstag eine gültige Kurkarte aus (§ 6 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Grainau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Grainau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag nach § 7 statt des Tagessatzes.
- Die Gemeinde führt Kurbeitragskontrollen (Meldescheinkontrollen) durch; Verstöße gegen die Satzung sind Ordnungswidrigkeiten (§ 8) mit eigenem Bußgeldkatalog.
- Tagesgäste ohne Übernachtung melden sich am ersten Aufenthaltstag bei der Gemeinde (§ 5 Abs. 1).
- Die Sätze von 3,50 EUR und 1,50 EUR stehen in der Kurbeitragssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023; wann die Änderung mit diesen Sätzen in Kraft trat, steht nicht in der Quelle. Für Zeiträume vor dem 12.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Grainau – Kurbeitragssatzung (KBS), Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023
- Gemeinde Grainau – Infoblatt Kurbeitragskontrollen, Stand 17.01.2025
- Gemeinde Grainau – Infoblatt Meldescheinkontrollen, Stand 21.08.2018 (frühere Sätze)
- Gemeinde Grainau – Satzungen (Liste)
- Gemeinde Grainau – Kurbeitrag und Kurtaxe, Zahlung
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grainau.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Grainau
Was kostet die Kurtaxe in Grainau?
Kurbeitrag in Grainau: 3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Grainau Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 16: 1,50 €.
Wann müssen Gastgeber in Grainau die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast binnen 1 Tag nach Ankunft. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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