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Bayern

Kurbeitrag in Unterammergau

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Unterammergau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Unterammergau erhebt einen Kurbeitrag von 1,50 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag). Sie melden Ihre Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
Kurbeitrag 1,50 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Bei Übernachtung auf Berghütten 0,75 €. (gilt seit 01.03.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei (§ 4 Abs. 3 Nr. 2); ebenso Seminar- und Tagungsteilnehmer am Tag der An- und Abreise.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch (§ 6); Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise, auf Zulassung der Gemeinde erst mit Vorliegen des Abrechnungsbescheids bis zum Fälligkeitstermin (§ 6).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und ist an den zur Einhebung Verpflichteten, sonst an die Gemeinde zu entrichten (§ 3 Abs. 3); der Beherbergende führt ab.
Einreichung
Elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten (§ 6).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Unterammergau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Unterammergau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherbergende erheben den Kurbeitrag und haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang (§ 6).
  • Für Zweitwohnungsbesitzer gilt ein jährlicher pauschaler Kurbeitrag von 60,00 € je Person (§ 7).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 4).
  • Befreiungen (z. B. Schwerbehinderung ab 80 %) sind innerhalb der Frist nach Ankunft unter Vorlage des Ausweises bei der Abrechnungsstelle zu beantragen (§ 4 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Unterammergau.

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